Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV / vZEV) gründen

Voraussetzungen für die Gründung eines ZEV / vZEV

Für die Gründung eines ZEV / vZEV müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Produktionsleistung der Solaranlage(n) muss mindestens 10 Prozent der Anschlussleistung des Zusammenschlusses betragen.
  2. Für eine vZEV-Gründung muss ein positiver Machbarkeitsentscheid von EKZ vorliegen.*
  3. Alle Grundeigentümer, Mieterinnen und Pächter müssen bei der Einführung mit dem gemeinsamen Eigenverbrauch (ZEV / vZEV) einverstanden sein. Mieterinnen und Pächter haben bei der Einführung das Recht, sich gegen die Teilnahme an einem ZEV / vZEV zu entscheiden.
  4. In einem ZEV / vZEV muss mindestens folgendes schriftlich festgehalten werden: a) Wer den ZEV / vZEV gegen aussen vertritt (ZEV- / vZEV-Vertreter); b) Wie innerhalb des ZEV / vZEV der interne Verbrauch gemessen wird, wie die Daten bereitgestellt werden, wie der ZEV / vZEV verwaltet wird und wie die Abrechnung organisiert ist; c) Welches Stromprodukt extern bezogen wird, sowie die Modalitäten beim Wechsel dieses Produkts.

* Seit dem 1. Januar 2025 können auf der Spannungsebene unter 1 kV zusätzlich die Anschlussleitung und die lokale elektrische Infrastruktur beim Netzanschlusspunkt für den Eigenverbrauch genutzt werden (vZEV). Somit ist die Bildung eines vZEV von den lokalen Netzgegebenheiten (Netztopologie) abhängig. Stellen Sie mithilfe der Kartenabfrage sicher, dass eine Gründung mit den gewünschten Nachbarsgebäuden möglich ist.

So gehen Sie vor

Vorabklärung

Wer ist der Verantwortliche des ZEV/vZEV? Die Verantwortung für die Messung und Abrechnung im ZEV/vZEV liegt beim ZEV- / vZEV-Verantwortlichen. Meistens beauftragt der ZEV-Verantwortliche für diese Aufgaben einen spezialisierten Dienstleister. Alternativ kann der ZEV-Verantwortliche die Abwicklung auch selbst übernehmen. Weitere Informationen finden Sie bei Energie Schweiz (1).

Relevant für vZEV: Mit welchen Gebäuden ist ein Zusammenschluss möglich?

Stellen Sie mit der Kartenabfrage (2) sicher, dass eine Gründung mit den gewünschten Adressen möglich ist.

Ist eine Anpassung an der elektrischen Installation nötig?

Ihr Elektroinstallateur prüft, ob eine Anpassungen an der elektrischen Installation notwendig ist.

Anmeldung

ZEV: Falls Anpassungen an der elektrischen Installation notwendig sind, meldet der Elektroinstallateur den ZEV mittels Installationsanzeige via Elektroform (3) an. Wenn keine Anpassungen an der elektrischen Installation notwendig sind, melden Sie den vZEV bitte mittels der Online-Anmeldung im EKZ-Portal (https://my.ekz.ch) an. Alle relevanten Hinweise und Schritte zur Anmeldung finden Sie in der «vZEV Anleitung» (4).

Zustimmung der Teilnehmenden

Der ZEV-Verantwortliche oder der beauftragte Dienstleister erhält die Zusage zur Umsetzung von EKZ mit dem entsprechenden PDF-Formular. Mit dem PDF-Formular wird die Zustimmung aller Teilnehmenden eingeholt. Das PDF-Formular muss an EKZ eingereicht werden.

Realisierung

Wenn alle notwendigen Angaben vorliegen, erfolgt die Aktivierung des ZEV/vZEV durch EKZ innerhalb von drei Monaten.

Noch Fragen? Wir sind für Sie da.

Kundendienst

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Telefon: 058 359 55 22

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