Für die Gründung eines ZEV / vZEV müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Produktionsleistung der Solaranlage(n) muss mindestens 10 Prozent der Anschlussleistung des Zusammenschlusses betragen.
- Für eine vZEV-Gründung muss ein positiver Machbarkeitsentscheid von EKZ vorliegen.*
- Alle Grundeigentümer, Mieterinnen und Pächter müssen bei der Einführung mit dem gemeinsamen Eigenverbrauch (ZEV / vZEV) einverstanden sein. Mieterinnen und Pächter haben bei der Einführung das Recht, sich gegen die Teilnahme an einem ZEV / vZEV zu entscheiden.
- In einem ZEV / vZEV muss mindestens folgendes schriftlich festgehalten werden: a) Wer den ZEV / vZEV gegen aussen vertritt (ZEV- / vZEV-Vertreter); b) Wie innerhalb des ZEV / vZEV der interne Verbrauch gemessen wird, wie die Daten bereitgestellt werden, wie der ZEV / vZEV verwaltet wird und wie die Abrechnung organisiert ist; c) Welches Stromprodukt extern bezogen wird, sowie die Modalitäten beim Wechsel dieses Produkts.
* Seit dem 1. Januar 2025 können auf der Spannungsebene unter 1 kV zusätzlich die Anschlussleitung und die lokale elektrische Infrastruktur beim Netzanschlusspunkt für den Eigenverbrauch genutzt werden (vZEV). Somit ist die Bildung eines vZEV von den lokalen Netzgegebenheiten (Netztopologie) abhängig. Stellen Sie mithilfe der Kartenabfrage sicher, dass eine Gründung mit den gewünschten Nachbarsgebäuden möglich ist.