«Welche Fallgruben lauern, wenn ich meinen Solarstom am freien Markt verkaufe?»

Will man seinen Sonnenstrom am freien Markt verkaufen, lohnt es sich, die Preisgestaltung des Abnehmers gründlich zu prüfen.

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Achten Sie darauf, woran sich die Preisgestaltung des gewünschten Abnehmers orientiert. Gewisse Anbieter vergüten auf der Basis eines durchschnittlichen Energiemarktpreises und werben damit aktiv um Kunden. Dieses Modell kann trügen, denn damit sind Sie ständig dem Markt und seinen saisonalen Schwankungen ausgesetzt. nach jedem Quartal wird nämlich rückwirkend aufgrund der Börsenkurse immer wieder neu festgelegt, was man Ihnen für Ihren Sonnenstrom bezahlt. So spekulieren Sie quasi jedes Quartal erneut und müssen auf einen hohen Referenzpreis hoffen. Verlockende Angebote sind deshalb nur kurzfristiger Natur. EKZ garantiert hingegen fürs ganze Jahr 2023 einen konstanten Abnahmepreis. Sogar im Sommer, wenn der Marktpreis für Sonnenstrom aufgrund es sommerlichen Produktionsüberschusses niedrig ist. 

Rechenbeispiel

  1. Der Referenzmarktpreis wird nach dem 3. Quartal 2022 auf 40.25 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) festgelegt.
  2. Abzüglich einer Dienstleistungspauschale hätten Sie unter diesen Konditionen für Ihren Strom im 3. Quartal 2022 eine Vergütung von 32.25 Rappen/kWh bekomen.
  3. Unter diesem Eindruck entscheiden Sie sich im 4. Quartal 2022 für ein Angebot eines Abnehmers, das auf dem Referenzmarktpreis basiert.
  4. Per 1.Januar 2023 wechseln Sie mit ihrer Anlage zum neuen Abnehmer.
  5. Doch am 14.4.2023 legt das Bundesamt für Energie (BFE) den Referenzmarktpreis neu fest: für das 1. Quartal 2023 gelten nur noch 13.14 Rappen/kWh.
  6. Abzüglich der Dienstleistungspauschale erhalten Sie von ihrem Abnehmer nun lediglich noch eine Vergütung von 10.14 Rappen/kWh.
  7. Diesen Preisschwankungen sind im Referenzmarktpreis-Modell jedes Quartal ausgesetzt.

EKZ bezahlt marktunabhängig

EKZ bezahlt während des ganzen Jahres marktunabhängig im Hochtarif 12.4 Rappen/kWh (inkl. Vergütung von Herkunftsnachweisen (HKN)) bzw. 11.4 Rappen/kWh im Niedertarif ( inkl. HKN-Vergütung)

Achten Sie darauf, woran sich die Preisgestaltung des gewünschten Abnehmers orientiert. Gewisse Anbieter vergüten auf der Basis eines durchschnittlichen Energiemarktpreises und werben damit aktiv um Kunden. Dieses Modell kann trügen, denn damit sind Sie ständig dem Markt und seinen saisonalen Schwankungen ausgesetzt. nach jedem Quartal wird nämlich rückwirkend aufgrund der Börsenkurse immer wieder neu festgelegt, was man Ihnen für Ihren Sonnenstrom bezahlt. So spekulieren Sie quasi jedes Quartal erneut und müssen auf einen hohen Referenzpreis hoffen. Verlockende Angebote sind deshalb nur kurzfristiger Natur. EKZ garantiert hingegen fürs ganze Jahr 2023 einen konstanten Abnahmepreis. Sogar im Sommer, wenn der Marktpreis für Sonnenstrom aufgrund es sommerlichen Produktionsüberschusses niedrig ist. 

Rechenbeispiel

  1. Der Referenzmarktpreis wird nach dem 3. Quartal 2022 auf 40.25 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) festgelegt.
  2. Abzüglich einer Dienstleistungspauschale hätten Sie unter diesen Konditionen für Ihren Strom im 3. Quartal 2022 eine Vergütung von 32.25 Rappen/kWh bekomen.
  3. Unter diesem Eindruck entscheiden Sie sich im 4. Quartal 2022 für ein Angebot eines Abnehmers, das auf dem Referenzmarktpreis basiert.
  4. Per 1.Januar 2023 wechseln Sie mit ihrer Anlage zum neuen Abnehmer.
  5. Doch am 14.4.2023 legt das Bundesamt für Energie (BFE) den Referenzmarktpreis neu fest: für das 1. Quartal 2023 gelten nur noch 13.14 Rappen/kWh.
  6. Abzüglich der Dienstleistungspauschale erhalten Sie von ihrem Abnehmer nun lediglich noch eine Vergütung von 10.14 Rappen/kWh.
  7. Diesen Preisschwankungen sind im Referenzmarktpreis-Modell jedes Quartal ausgesetzt.

EKZ bezahlt marktunabhängig

EKZ bezahlt während des ganzen Jahres marktunabhängig im Hochtarif 12.4 Rappen/kWh (inkl. Vergütung von Herkunftsnachweisen (HKN)) bzw. 11.4 Rappen/kWh im Niedertarif ( inkl. HKN-Vergütung)