Nein, dies ist nicht möglich. Die Tarife in der Stromgrundversorgung liegen im Monopolbereich und sind daher reguliert. Unabhängig von der Höhe der Strombeschaffungskosten darf EKZ nur einen geringen vom Regulator bestimmten Betrag je Kundin oder Kunden für seine Verwaltungs- und Vertriebsaufwände inklusive Gewinn aufschlagen. Dieser Betrag ist nicht variabel, sondern absolut in Franken pro Kunde und wird 2024 zudem nochmals um 20 Prozent reduziert. Steigende Handelspreise am Energiemarkt haben deshalb keinen Einfluss auf den Gewinn von EKZ. Weder negativ noch positiv.
Nein, dies ist nicht möglich. Die Tarife in der Stromgrundversorgung liegen im Monopolbereich und sind daher reguliert. Unabhängig von der Höhe der Strombeschaffungskosten darf EKZ nur einen geringen vom Regulator bestimmten Betrag je Kundin oder Kunden für seine Verwaltungs- und Vertriebsaufwände inklusive Gewinn aufschlagen. Dieser Betrag ist nicht variabel, sondern absolut in Franken pro Kunde und wird 2024 zudem nochmals um 20 Prozent reduziert. Steigende Handelspreise am Energiemarkt haben deshalb keinen Einfluss auf den Gewinn von EKZ. Weder negativ noch positiv.