Erhöhung der Versorgungssicherheit dank gesetzlicher Energiereserve
Das neue Bundesgesetz legt grossen Wert auf die Versorgungssicherheit und den Ausbau erneuerbarer Energien. Zur kurzfristigen Absicherung gegen kritische Versorgungssituationen, wie einer drohenden Strommangellage, wird künftig jährlich eine Energiereserve für den Winter gebildet. Seit diesem Jahr wird zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit schweizweit bei allen Kundinnen und Kunden innerhalb des Stromtarifs eine Abgabe zur Winterstromreserve erhoben. Diese Massnahme war bisher nur in einer Verordnung festgelegt, nun gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage. Speicher-Wasserkraftwerke ab 10 GWh (zum Beispiel: Linth-Limmern, Grande Dixence) sind neu nun verpflichtet, an dieser Energiereserve teilzunehmen.
Erhöhung der Versorgungssicherheit dank gesetzlicher Energiereserve
Das neue Bundesgesetz legt grossen Wert auf die Versorgungssicherheit und den Ausbau erneuerbarer Energien. Zur kurzfristigen Absicherung gegen kritische Versorgungssituationen, wie einer drohenden Strommangellage, wird künftig jährlich eine Energiereserve für den Winter gebildet. Seit diesem Jahr wird zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit schweizweit bei allen Kundinnen und Kunden innerhalb des Stromtarifs eine Abgabe zur Winterstromreserve erhoben. Diese Massnahme war bisher nur in einer Verordnung festgelegt, nun gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage. Speicher-Wasserkraftwerke ab 10 GWh (zum Beispiel: Linth-Limmern, Grande Dixence) sind neu nun verpflichtet, an dieser Energiereserve teilzunehmen.