Was ändert sich durch die Annahme des neuen Stromgesetzes?

Am 9. Juni 2024 hat das Schweizer Stimmvolk das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Revision StromVG/EnG) angenommen. Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1. Januar 2025 in Kraft. Welche Auswirkungen hat das für die Kundinnen und Kunden von EKZ?

Sophia Siegenthaler
9. Juni 2024
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Foto: EKZ

Erhöhung der Versorgungssicherheit dank gesetzlicher Energiereserve

Das neue Bundesgesetz legt grossen Wert auf die Versorgungssicherheit und den Ausbau erneuerbarer Energien. Zur kurzfristigen Absicherung gegen kritische Versorgungssituationen, wie einer drohenden Strommangellage, wird künftig jährlich eine Energiereserve für den Winter gebildet. Seit diesem Jahr wird zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit schweizweit bei allen Kundinnen und Kunden innerhalb des Stromtarifs eine Abgabe zur Winterstromreserve erhoben. Diese Massnahme war bisher nur in einer Verordnung festgelegt, nun gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage. Speicher-Wasserkraftwerke ab 10 GWh (zum Beispiel: Linth-Limmern, Grande Dixence) sind neu nun verpflichtet, an dieser Energiereserve teilzunehmen.

Erhöhung der Versorgungssicherheit dank gesetzlicher Energiereserve

Das neue Bundesgesetz legt grossen Wert auf die Versorgungssicherheit und den Ausbau erneuerbarer Energien. Zur kurzfristigen Absicherung gegen kritische Versorgungssituationen, wie einer drohenden Strommangellage, wird künftig jährlich eine Energiereserve für den Winter gebildet. Seit diesem Jahr wird zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit schweizweit bei allen Kundinnen und Kunden innerhalb des Stromtarifs eine Abgabe zur Winterstromreserve erhoben. Diese Massnahme war bisher nur in einer Verordnung festgelegt, nun gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage. Speicher-Wasserkraftwerke ab 10 GWh (zum Beispiel: Linth-Limmern, Grande Dixence) sind neu nun verpflichtet, an dieser Energiereserve teilzunehmen.

Ausbau erneuerbarer Energien für mehr Strom im Winter

Um die Versorgungssicherheit im Winter zu gewährleisten, soll der Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt werden. Bis 2040 sind 6 zusätzliche TWh geplant, davon 2 TWh im Winter – 16 Wasserkraftwerke wurden hierfür priorisiert.

Zusätzlich soll bis 2035 sechsmal mehr Strom aus Photovoltaikanlagen produziert werden als derzeit. Um dies zu erreichen ist eine Verdopplung des jetzigen Zubaus notwendig. Im Kanton Zürich gilt bereits seit September 2022 eine Solarpflicht für Neubauten. Nationale Grossprojekte wie Speicher-, Pumpspeicherkraftwerke, Solar-, Windanlagen sowie Elektrolyseure und Methanisierungsanlagen haben nun Vorrang vor kantonalen, regionalen und lokalen Interessen. Die Finanzierung der Fördersysteme für den Ausbau erneuerbarer Energien ist bis 2035 befristet. Auch EKZ ist bestrebt, Anlagen auf Basis erneuerbarer Energie auszubauen: www.felsenstrom.ch, www.grengiols.ch, www.wellenbergwind.ch und www.zuerichwind.ch

 

Ausbau erneuerbarer Energien für mehr Strom im Winter

Um die Versorgungssicherheit im Winter zu gewährleisten, soll der Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt werden. Bis 2040 sind 6 zusätzliche TWh geplant, davon 2 TWh im Winter – 16 Wasserkraftwerke wurden hierfür priorisiert.

Zusätzlich soll bis 2035 sechsmal mehr Strom aus Photovoltaikanlagen produziert werden als derzeit. Um dies zu erreichen ist eine Verdopplung des jetzigen Zubaus notwendig. Im Kanton Zürich gilt bereits seit September 2022 eine Solarpflicht für Neubauten. Nationale Grossprojekte wie Speicher-, Pumpspeicherkraftwerke, Solar-, Windanlagen sowie Elektrolyseure und Methanisierungsanlagen haben nun Vorrang vor kantonalen, regionalen und lokalen Interessen. Die Finanzierung der Fördersysteme für den Ausbau erneuerbarer Energien ist bis 2035 befristet. Auch EKZ ist bestrebt, Anlagen auf Basis erneuerbarer Energie auszubauen: www.felsenstrom.ch, www.grengiols.ch, www.wellenbergwind.ch und www.zuerichwind.ch

 

Mehr Stromeffizienz für Kundinnen und Kunden

Eine weitere Massnahme zur Sicherung der Stromversorgung ist die Steigerung der Stromeffizienz. Bis 2035 soll der Stromverbrauch um 2 TWh im Winterhalbjahr gesenkt werden. Energielieferanten wie EKZ sind verpflichtet, Effizienzmassnahmen für ihre Kundinnen und Kunden umzusetzen. EKZ bietet mit dem energieassistent.ch bereits ein Tool an, das Einsparungen von durchschnittlich neun Prozent ermöglicht.

Weitere Energiespartipps für Interessierte. 

Vorteile Speicherlösung und neue Möglichkeiten mit bidirektionalem Laden

Reine Speicher werden vom Netznutzungsentgelt befreit. Bidirektionales Laden wird grundsätzlich möglich, Speicher mit Endverbrauch können auf Antrag des Betreibers das Netznutzungsentgelt zurückerstattet bekommen, und zwar über den Anteil des zurück gespiesenen Stroms.

Zu den Solarlösungen mit Möglichkeiten für Speicher und bidirektionales Laden.
 

Mehr Stromeffizienz für Kundinnen und Kunden

Eine weitere Massnahme zur Sicherung der Stromversorgung ist die Steigerung der Stromeffizienz. Bis 2035 soll der Stromverbrauch um 2 TWh im Winterhalbjahr gesenkt werden. Energielieferanten wie EKZ sind verpflichtet, Effizienzmassnahmen für ihre Kundinnen und Kunden umzusetzen. EKZ bietet mit dem energieassistent.ch bereits ein Tool an, das Einsparungen von durchschnittlich neun Prozent ermöglicht.

Weitere Energiespartipps für Interessierte. 

Vorteile Speicherlösung und neue Möglichkeiten mit bidirektionalem Laden

Reine Speicher werden vom Netznutzungsentgelt befreit. Bidirektionales Laden wird grundsätzlich möglich, Speicher mit Endverbrauch können auf Antrag des Betreibers das Netznutzungsentgelt zurückerstattet bekommen, und zwar über den Anteil des zurück gespiesenen Stroms.

Zu den Solarlösungen mit Möglichkeiten für Speicher und bidirektionales Laden.
 

Neue Möglichkeiten zur Nutzung selbst erzeugter Elektrizität

Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV): Der Bundesrat kann per Verordnung die Nutzung der Anschlussleitungen für einen virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch zulassen.

Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG): Mit dem revidierten Stromversorgungsgesetz soll es künftig möglich sein, lokal erzeugte Elektrizität über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde zu vermarkten, Kundinnen und Kunden von EKZ werden davon profitieren können.

Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Co-Autor: Claudio Maag, EKZ

Neue Möglichkeiten zur Nutzung selbst erzeugter Elektrizität

Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV): Der Bundesrat kann per Verordnung die Nutzung der Anschlussleitungen für einen virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch zulassen.

Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG): Mit dem revidierten Stromversorgungsgesetz soll es künftig möglich sein, lokal erzeugte Elektrizität über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde zu vermarkten, Kundinnen und Kunden von EKZ werden davon profitieren können.

Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Co-Autor: Claudio Maag, EKZ
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