Was beinhaltet das Kältemittelverbot?
Beim Verbot geht es um industriell hergestellte, fluorierte Gase, sogenannte F-Gase, die zur Klimaerwärmung beitragen. Diese synthetischen Gase werden als Kältemittel in Wärmepumpen oder auch in Klimaanlagen verwendet.
Inwiefern tangiert das Verbot die Schweiz?
Auch wenn die Schweiz kein EU-Mitgliedstaat ist, ist sie durch diverse Abkommen und Verträge mit der EU verbunden und muss ihre Gesetzgebung in einigen Bereichen an deren Vorschriften anpassen. Im Fall des Kältemittelverbots ist dies insbesondere deshalb erforderlich, weil die meisten der in der Schweiz verkauften Wärmepumpen in der EU hergestellt werden.
Bedeutet das Verbot, dass ich meine Wärmepumpe austauschen muss?
Nein. Bereits installierte Wärmepumpen dürfen bis zum Ende ihrer Lebensdauer betrieben, gewartet und bei Bedarf auch repariert werden. Gleiches gilt für Wärmepumpen, die ab dem heutigen Tag bis zum Zeitpunkt des Verbots in Verkehr gebracht werden. Falls nötig, kann auch weiterhin synthetisches Kältemittel nachgefüllt werden. Die einzige Ausnahme bilden synthetische Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial (Global Warming Potential GWP) von mehr als 2500. Diese werden jedoch seit längerem nicht mehr in Wärmepumpen eingesetzt.
Was ändert sich durch das Verbot konkret?
Das Verbot für fluorierte Kältemittel tritt in der EU schrittweise ab dem Jahr 2027 in Kraft. Im EU-Raum dürfen in Wärmepumpen ab diesem Zeitpunkt nach und nach nur noch natürliche Kältemittel verwendet werden. Die Schweiz wird das Verbot in die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) integrieren, welche den Einsatz von Kältemitteln regelt. In welchem Ausmass dies der Fall sein wird, entscheidet sich nach deren Überarbeitung (Inkrafttreten voraussichtlich ab 2026/27). Es ist davon auszugehen, dass die Einschränkungen der EU hinsichtlich des Inverkehrbringens von Wärmepumpen mit synthetischen Kältemitteln mindestens übernommen werden.
Welche Kältemittel sind ab wann vom Verbot betroffen?
Die Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS hat ein detailliertes FAQ zum Thema Kältemittel zusammengestellt, in dem der Zeitplan der Einführung der Verbote in der EU aufgezeigt ist (frühestens ab 2027).
Wie kann ich feststellen, welches Kältemittel in meiner Wärmepumpe verwendet wird?
Die verwendeten Kältemittel sind je nach Wärmepumpenmodell an verschiedenen Orten ersichtlich – sei es auf dem Typenschild der Wärmepumpe, im mitgelieferten Handbuch oder auf der Website des Herstellers. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, direkt den Hersteller oder einen Fachpartner zu kontaktieren.
Was ist die Alternative zu synthetischen Kältemitteln?
In Wärmepumpen für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für kleinere Mehrfamilienhäuser zeichnet sich momentan eine Verwendung des klimafreundlichen Propans (R-290) als Kältemittel ab.
Gibt es jetzt schon Modelle, die natürliche Kältemittel verwenden?
Ja, die gibt es. Modelle mit natürlichen Kältemitteln wie Propan sind bereits verfügbar und funktionieren gemäss Expertinnen und Experten sowohl in Bezug auf die Schall-Emissionen als auch auf die Leistung einwandfrei.
Bestehen bei der Verwendung von Propan ebenfalls Risiken?
Ja. Propan ist zwar klimafreundlich, hat aufgrund der Brennbarkeit aber auch Nachteile. Abhängig von der Leistung der Wärmepumpe, der Menge des verwendeten Kältemittels und dem vorgesehenen Standort, müssen spezifische Sicherheitsanforderungen in Bezug auf Brand- und Explosionsschutz erfüllt werden, um einen sicheren Betrieb der Wärmepumpe zu gewährleisten. Lassen Sie sich bei der Planung unbedingt beraten.
Soll ich die Installation einer Wärmepumpe aufschieben, um meine Heizung direkt mit einer Wärmepumpe zu erneuern, die ein natürliches Kältemittel verwendet?
Nein. Jede Wärmepumpe, die ein fossile Heizung mit Öl oder Gas ersetzt, bietet einen wesentlichen Vorteil für den Klimaschutz – unabhängig von der Art des verwendeten Kältemittels. Wie erwähnt sind zudem bereits Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln auf dem Markt erhältlich.