Elektroheizungen ade!

Der Kanton Zürich verbietet Elektroheizungen. Bis 2030 müssen bestehende Anlagen mit klimafreundlichen Alternativen ersetzt werden. Gibt es Ausnahmen? Welche Fristen gelten? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Martina Bieler
26. März 2025
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Foto: zvg Hersteller

Das Wichtigste in Kürze

  • Elektroheizungen verschwenden wertvolle elektrische Energie, während z.B. Wärmepumpen mit einem Drittel des Stroms die gleiche Wärmemenge erzeugen.
  • Bis 2030 müssen daher alle bestehenden Elektroheizungen ersetzt werden.
  • Der Kanton Zürich und EKZ fördern den Wechsel zu modernen Heizsystemen – die Gelder stehen JETZT zur Verfügung. 
  • Elektroheizungen verschwenden wertvolle elektrische Energie, während z.B. Wärmepumpen mit einem Drittel des Stroms die gleiche Wärmemenge erzeugen.
  • Bis 2030 müssen daher alle bestehenden Elektroheizungen ersetzt werden.
  • Der Kanton Zürich und EKZ fördern den Wechsel zu modernen Heizsystemen – die Gelder stehen JETZT zur Verfügung. 

Warum hat der Kanton Zürich das Verbot von Elektroheizungen eingeführt? 

«Elektrischer Strom ist kostbar – viel zu kostbar, um damit direkt-elektrisch Wärme zu erzeugen, also den Strom durch einen Widerstand zu leiten, bis er warm wird», erklärt die Baudirektion des Kantons Zürich auf Anfrage. Viel sinnvoller ist, den Strom für den Betrieb einer Wärmepumpe einzusetzen. So lässt sich die gleiche Menge an Wärme mit nur einem Drittel des Stroms erzeugen.  

Welche Ziele verfolgt der Kanton Zürich mit dieser Massnahme? 

Zum Schutz des Klimas will der Kanton Zürich Öl- und Gasheizungen schrittweise ersetzen. Auch im Verkehrssektor steht die Elektrifizierung im Fokus. Der verstärkte Einsatz von erneuerbaren Heizsystemen und Elektroautos reduziert den CO₂-Ausstoss erheblich. Gleichzeitig steigt aber auch der Stromverbrauch an. Darum ist es wichtig, den vorhandenen Strom so effizient wie möglich zu nutzen. Der Kanton sagt klar: Für stromintensive Elektroheizungen bleibt kein Platz. 

Handelt es sich um ein vollständiges Verbot?  

Ja, das Verbot betrifft sämtliche Gebäude. Allerdings ist zu beachten, dass in Neubauten aufgrund gesetzlicher Vorgaben bereits seit 1991 kaum noch Elektroheizungen installiert werden. Die allermeisten Elektroheizungen sind daher schon rund 40 Jahre alt. Seit 2013 gilt auch in bestehenden Bauten ein ausdrückliches Verbot für deren Einbau und Ersatz. Bis 2030 müssen nun alle noch vorhandenen Elektroheizungen sowie zentrale elektrische Warmwasserboiler ersetzt werden. 

Betrifft das Verbot ausschliesslich Elektroheizungen oder auch Elektrospeicherheizungen? 

Die Pflicht zur Sanierung betrifft alle ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen – sowohl zentrale als auch dezentrale. Dazu gehören unter anderem auch Elektrospeicherheizungen und elektrische Direkt- oder Infrarotheizungen. Auch zentrale Elektroboiler zur Warmwassererzeugung zählen dazu. 

Gibt es Ausnahmen? 

Ja, es gibt verschiedene Ausnahmen. Zum Beispiel, wenn eine Solaranlage installiert wird, die mindestens zehn Prozent mehr Strom erzeugt, als für Heizung und Warmwasser benötigt wird. Der Ersatz durch eine neue Elektroheizung ist aber auch in diesem Fall nach wie vor verboten.  

Auch Elektroheizungen mit sehr geringer Leistung sowie Notheizungen für Wärmepumpen oder Holzheizungen bleiben unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Mehr unter zh.ch/elektroheizungen

Warum ist es sinnvoll, vor 2030 auf eine andere Heizung umzusteigen? 

Der Umstieg zu einem modernen, klimaneutralen Heizsystem wird aktuell mit attraktiven Fördergeldern unterstützt. Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe gibt es mindestens 2900 Franken, für eine Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdsonde) mindestens 6800 Franken und für eine Luft-Luft-Wärmepumpe mindestens 2000 Franken – im letzten Fall über ein EKZ-Förderprogramm. Zudem winkt ein grosszügiger Zusatzbeitrag von rund 15'000 Franken, wenn in einem Gebäude mit Elektroheizung ohne bestehendes Wärmeverteilsystem zunächst ein solches System (z.B. Radiatoren oder eine Bodenheizung) installiert werden muss. 

Es ist ratsam, den Heizungsersatz vorausschauend zu planen und jetzt von Fördergeldern zu profitieren. Ein Umstieg in letzter Minute könnte wegen Kapazitätsengpässen, hoher Nachfrage oder möglichen Änderungen bei den Förderprogrammen um einiges teurer werden.  

Gibt es Fristen oder Übergangsregelungen nach 2030? 

Nein, die gibt es nicht. Aufgrund der bestehenden Vorschriften werden die meisten Elektroheizungen im Jahr 2030 bereits rund 40 Jahre alt sein und somit das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben. Daher ist 2030 – laut Kanton – definitiv Schluss.  

Was passiert mit bestehenden Elektroheizungen (Stichwort: Entsorgung)? 

Nach der Ausserbetriebnahme werden sie im Normalfall vom Heizungsinstallateur fachgerecht demontiert und rezykliert, bevor die neue Heizung eingebaut wird. Für den Erhalt von Förderbeiträgen ist die Entfernung des alten Systems sogar eine Bedingung. 

Welche Alternativen zu Elektroheizungen gibt es? 

Es muss gemäss den Vorschriften des Kantons Zürich ein klimaneutrales Heizsystem sein. Im Vordergrund steht der Umstieg auf eine Wärmepumpen-Heizung, welche die Wärme aus der Luft, der Erde oder aus einem Gewässer nutzt. Weitere mögliche Alternativen sind beispielsweise der Anschluss an ein Fernwärmenetz oder eine Holzpelletsheizung. 

Weitere Informationen rund um den Heizungsersatz im Kanton Zürich: 
zh.ch/elektroheizungen

Warum hat der Kanton Zürich das Verbot von Elektroheizungen eingeführt? 

«Elektrischer Strom ist kostbar – viel zu kostbar, um damit direkt-elektrisch Wärme zu erzeugen, also den Strom durch einen Widerstand zu leiten, bis er warm wird», erklärt die Baudirektion des Kantons Zürich auf Anfrage. Viel sinnvoller ist, den Strom für den Betrieb einer Wärmepumpe einzusetzen. So lässt sich die gleiche Menge an Wärme mit nur einem Drittel des Stroms erzeugen.  

Welche Ziele verfolgt der Kanton Zürich mit dieser Massnahme? 

Zum Schutz des Klimas will der Kanton Zürich Öl- und Gasheizungen schrittweise ersetzen. Auch im Verkehrssektor steht die Elektrifizierung im Fokus. Der verstärkte Einsatz von erneuerbaren Heizsystemen und Elektroautos reduziert den CO₂-Ausstoss erheblich. Gleichzeitig steigt aber auch der Stromverbrauch an. Darum ist es wichtig, den vorhandenen Strom so effizient wie möglich zu nutzen. Der Kanton sagt klar: Für stromintensive Elektroheizungen bleibt kein Platz. 

Handelt es sich um ein vollständiges Verbot?  

Ja, das Verbot betrifft sämtliche Gebäude. Allerdings ist zu beachten, dass in Neubauten aufgrund gesetzlicher Vorgaben bereits seit 1991 kaum noch Elektroheizungen installiert werden. Die allermeisten Elektroheizungen sind daher schon rund 40 Jahre alt. Seit 2013 gilt auch in bestehenden Bauten ein ausdrückliches Verbot für deren Einbau und Ersatz. Bis 2030 müssen nun alle noch vorhandenen Elektroheizungen sowie zentrale elektrische Warmwasserboiler ersetzt werden. 

Betrifft das Verbot ausschliesslich Elektroheizungen oder auch Elektrospeicherheizungen? 

Die Pflicht zur Sanierung betrifft alle ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen – sowohl zentrale als auch dezentrale. Dazu gehören unter anderem auch Elektrospeicherheizungen und elektrische Direkt- oder Infrarotheizungen. Auch zentrale Elektroboiler zur Warmwassererzeugung zählen dazu. 

Gibt es Ausnahmen? 

Ja, es gibt verschiedene Ausnahmen. Zum Beispiel, wenn eine Solaranlage installiert wird, die mindestens zehn Prozent mehr Strom erzeugt, als für Heizung und Warmwasser benötigt wird. Der Ersatz durch eine neue Elektroheizung ist aber auch in diesem Fall nach wie vor verboten.  

Auch Elektroheizungen mit sehr geringer Leistung sowie Notheizungen für Wärmepumpen oder Holzheizungen bleiben unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Mehr unter zh.ch/elektroheizungen

Warum ist es sinnvoll, vor 2030 auf eine andere Heizung umzusteigen? 

Der Umstieg zu einem modernen, klimaneutralen Heizsystem wird aktuell mit attraktiven Fördergeldern unterstützt. Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe gibt es mindestens 2900 Franken, für eine Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdsonde) mindestens 6800 Franken und für eine Luft-Luft-Wärmepumpe mindestens 2000 Franken – im letzten Fall über ein EKZ-Förderprogramm. Zudem winkt ein grosszügiger Zusatzbeitrag von rund 15'000 Franken, wenn in einem Gebäude mit Elektroheizung ohne bestehendes Wärmeverteilsystem zunächst ein solches System (z.B. Radiatoren oder eine Bodenheizung) installiert werden muss. 

Es ist ratsam, den Heizungsersatz vorausschauend zu planen und jetzt von Fördergeldern zu profitieren. Ein Umstieg in letzter Minute könnte wegen Kapazitätsengpässen, hoher Nachfrage oder möglichen Änderungen bei den Förderprogrammen um einiges teurer werden.  

Gibt es Fristen oder Übergangsregelungen nach 2030? 

Nein, die gibt es nicht. Aufgrund der bestehenden Vorschriften werden die meisten Elektroheizungen im Jahr 2030 bereits rund 40 Jahre alt sein und somit das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben. Daher ist 2030 – laut Kanton – definitiv Schluss.  

Was passiert mit bestehenden Elektroheizungen (Stichwort: Entsorgung)? 

Nach der Ausserbetriebnahme werden sie im Normalfall vom Heizungsinstallateur fachgerecht demontiert und rezykliert, bevor die neue Heizung eingebaut wird. Für den Erhalt von Förderbeiträgen ist die Entfernung des alten Systems sogar eine Bedingung. 

Welche Alternativen zu Elektroheizungen gibt es? 

Es muss gemäss den Vorschriften des Kantons Zürich ein klimaneutrales Heizsystem sein. Im Vordergrund steht der Umstieg auf eine Wärmepumpen-Heizung, welche die Wärme aus der Luft, der Erde oder aus einem Gewässer nutzt. Weitere mögliche Alternativen sind beispielsweise der Anschluss an ein Fernwärmenetz oder eine Holzpelletsheizung. 

Weitere Informationen rund um den Heizungsersatz im Kanton Zürich: 
zh.ch/elektroheizungen

Förderung für die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems:

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