ZEV, vZEV und LEG kurz erklärt

Wird Solarstrom direkt dort verbraucht, wo er erzeugt wird, so hat dies viele Vorteile: Der Eigenverbrauch steigt, die Stromkosten sinken und die Wirtschaftlichkeit der Solaranlage wird optimiert. Eigenverbrauchsgemeinschaften wie ZEV, vZEV oder LEG machen genau das möglich. Was steckt hinter diesen Begriffen?

Martina Bieler
26. Februar 2025
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Die Annahme des Stromgesetzes (Mantelerlass) am 9. Juni 2024 hat den Weg für neue Eigenverbrauchsgemeinschaften geebnet. Neben dem klassischen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) sind seit Beginn des Jahres die Regelungen für einen virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) in Kraft. Ab Anfang 2026 gibt es ausserdem die Möglichkeit, lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) zu gründen. Doch was verbirgt sich hinter diesen Modellen? Wir bringen Licht ins Dunkel. 

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Klassische ZEV sind in der Schweiz seit 2018 möglich. Bei diesem Modell nutzen mehrere Parteien – zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus (MFH) oder einer Überbauung – gemeinsam den lokal erzeugten Solarstrom. Alle Teilnehmenden eines ZEV teilen sich einen Netzanschlusspunkt und erhalten vom Energieversorger eine Gesamtabrechnung für ihren Verbrauch. Innerhalb des ZEV ist der ZEV-Verantwortliche für die Abrechnung der einzelnen Teilnehmenden verantwortlich. Ein ZEV kann von einem oder mehreren Grundeigentümern gegründet werden. Bei der Gründung haben die Mieterinnen und Mieter das Recht, dem ZEV nicht beizutreten. Die Grundeigentümer bestimmen auch den ZEV-Verantwortlichen, der den ZEV gegenüber dem Energieversorger vertritt.

Die Annahme des Stromgesetzes (Mantelerlass) am 9. Juni 2024 hat den Weg für neue Eigenverbrauchsgemeinschaften geebnet. Neben dem klassischen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) sind seit Beginn des Jahres die Regelungen für einen virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) in Kraft. Ab Anfang 2026 gibt es ausserdem die Möglichkeit, lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) zu gründen. Doch was verbirgt sich hinter diesen Modellen? Wir bringen Licht ins Dunkel. 

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Klassische ZEV sind in der Schweiz seit 2018 möglich. Bei diesem Modell nutzen mehrere Parteien – zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus (MFH) oder einer Überbauung – gemeinsam den lokal erzeugten Solarstrom. Alle Teilnehmenden eines ZEV teilen sich einen Netzanschlusspunkt und erhalten vom Energieversorger eine Gesamtabrechnung für ihren Verbrauch. Innerhalb des ZEV ist der ZEV-Verantwortliche für die Abrechnung der einzelnen Teilnehmenden verantwortlich. Ein ZEV kann von einem oder mehreren Grundeigentümern gegründet werden. Bei der Gründung haben die Mieterinnen und Mieter das Recht, dem ZEV nicht beizutreten. Die Grundeigentümer bestimmen auch den ZEV-Verantwortlichen, der den ZEV gegenüber dem Energieversorger vertritt.

ZEV: Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, vZEV: Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, LEG: Lokale Elektrizitätsgemeinschaft, VK: Verteilkabine, EFH: Einfamilienhaus, MFH: Mehrfamilienhaus, Z: EKZ Stromzähler, PZ: Privater Stromzähler

Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)
vZEV gibt es in der Schweiz seit Anfang 2025. Bei einem vZEV können gegenüber der bisherigen Regelung neu die Anschlussleitungen sowie die lokale Infrastruktur beim Netzanschlusspunkt genutzt werden, so dass der Zusammenschluss in einem grösseren Umkreis erfolgen kann. Somit können mehr Endverbraucherinnen und -verbraucher lokalen Strom nutzen, wodurch der Eigenverbrauch steigt. Bei einem vZEV können zusätzlich auch mehrere EKZ-Stromzähler virtuell miteinander verrechnet werden. So können sich – sofern es die örtlichen Gegebenheiten im Verteilnetz zulassen – beispielsweise ein MFH mit Solaranlage und zwei Einfamilienhäuser (EFH) – mit oder ohne Solaranlage – zu einem vZEV zusammenschliessen. Die Verantwortlichkeiten zur Abrechnung und Gründung eines vZEV sind gleich geregelt wie beim ZEV.

Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)
Die Gründung einer LEG ist ab dem 1. Januar 2026 möglich. Bei einer LEG können sich Solarstrom-Produzentinnen, Speicher-Betreiber sowie Endverbraucherinnen zusammenschliessen. Die LEG kann dabei im Vergleich zum ZEV oder vZEV eine grössere geografische Ausdehnung haben, da sie sich grundsätzlich an den Gemeindegrenzen orientiert. Für den innerhalb der LEG geteilten Strom fällt – anders als bei ZEV und vZEV – ein reduziertes Netznutzungsentgelt an. Eine LEG kann grundsätzlich von jedem potenziellen Teilnehmenden initiiert werden.

Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)
vZEV gibt es in der Schweiz seit Anfang 2025. Bei einem vZEV können gegenüber der bisherigen Regelung neu die Anschlussleitungen sowie die lokale Infrastruktur beim Netzanschlusspunkt genutzt werden, so dass der Zusammenschluss in einem grösseren Umkreis erfolgen kann. Somit können mehr Endverbraucherinnen und -verbraucher lokalen Strom nutzen, wodurch der Eigenverbrauch steigt. Bei einem vZEV können zusätzlich auch mehrere EKZ-Stromzähler virtuell miteinander verrechnet werden. So können sich – sofern es die örtlichen Gegebenheiten im Verteilnetz zulassen – beispielsweise ein MFH mit Solaranlage und zwei Einfamilienhäuser (EFH) – mit oder ohne Solaranlage – zu einem vZEV zusammenschliessen. Die Verantwortlichkeiten zur Abrechnung und Gründung eines vZEV sind gleich geregelt wie beim ZEV.

Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)
Die Gründung einer LEG ist ab dem 1. Januar 2026 möglich. Bei einer LEG können sich Solarstrom-Produzentinnen, Speicher-Betreiber sowie Endverbraucherinnen zusammenschliessen. Die LEG kann dabei im Vergleich zum ZEV oder vZEV eine grössere geografische Ausdehnung haben, da sie sich grundsätzlich an den Gemeindegrenzen orientiert. Für den innerhalb der LEG geteilten Strom fällt – anders als bei ZEV und vZEV – ein reduziertes Netznutzungsentgelt an. Eine LEG kann grundsätzlich von jedem potenziellen Teilnehmenden initiiert werden.

Eigenstrom X, vEigenstrom X

Eigenstrom X und vEigenstrom X sind Lösungen von EKZ. EKZ Eigenstrom X ermöglicht es, Eigenverbrauch mit mehreren Nutzerinnen und Nutzern zu realisieren, ohne einen klassischen ZEV zu gründen. Durch die Installation von Produktionsmessung und Smart Metern mit 15-Minuten-Lastgangerfassung ermittelt EKZ den Eigenverbrauch und übernimmt die separate Messung und Abrechnung der teilnehmenden Endverbraucherinnen und -verbraucher. Der Stromverbrauch wird in Eigenstrom und Netzbezug unterteilt, wobei der Netzbezug von EKZ zu den im Versorgungsgebiet gültigen Tarifen abgerechnet wird.

Seit 2025 erweitert der virtuelle Eigenstrom X (vEigenstrom X) das EKZ-eigene Angebot. Der vEigenstrom X bietet im Grundsatz die gleichen Möglichkeiten wie der vZEV. 

Eigenstrom X und vEigenstrom X sind Lösungen von EKZ. EKZ Eigenstrom X ermöglicht es, Eigenverbrauch mit mehreren Nutzerinnen und Nutzern zu realisieren, ohne einen klassischen ZEV zu gründen. Durch die Installation von Produktionsmessung und Smart Metern mit 15-Minuten-Lastgangerfassung ermittelt EKZ den Eigenverbrauch und übernimmt die separate Messung und Abrechnung der teilnehmenden Endverbraucherinnen und -verbraucher. Der Stromverbrauch wird in Eigenstrom und Netzbezug unterteilt, wobei der Netzbezug von EKZ zu den im Versorgungsgebiet gültigen Tarifen abgerechnet wird.

Seit 2025 erweitert der virtuelle Eigenstrom X (vEigenstrom X) das EKZ-eigene Angebot. Der vEigenstrom X bietet im Grundsatz die gleichen Möglichkeiten wie der vZEV. 

LEG-Pilotprojekt in Regensdorf

Im Hinblick auf die Einführung von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) am 1. Januar 2026 hat EKZ auf dem Neubauareal «Stockenhof» in Regensdorf ein Pilotprojekt gestartet. In Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung Regensdorf, der Eigentümerin des Areals, sowie Experten der EKZ-Gruppe – darunter Enpuls und enersuisse – werden die regulatorischen und technischen Rahmenbedingungen unter realen Bedingungen simuliert. Das Pilotprojekt soll wertvolle, praxisnahe Erfahrungen liefern, um zum Zeitpunkt der nationalen Einführung einen reibungslosen Start zu gewährleisten.

Im Hinblick auf die Einführung von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) am 1. Januar 2026 hat EKZ auf dem Neubauareal «Stockenhof» in Regensdorf ein Pilotprojekt gestartet. In Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung Regensdorf, der Eigentümerin des Areals, sowie Experten der EKZ-Gruppe – darunter Enpuls und enersuisse – werden die regulatorischen und technischen Rahmenbedingungen unter realen Bedingungen simuliert. Das Pilotprojekt soll wertvolle, praxisnahe Erfahrungen liefern, um zum Zeitpunkt der nationalen Einführung einen reibungslosen Start zu gewährleisten.

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