Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)

Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)

Lokal und nachhaltig produzierten Strom vom Dach der Nachbarschaft beziehen: Das wird mit einer «lokalen Elektrizitätsgemeinschaft» (LEG) möglich. Ab 2026 unterstützt EKZ lokale Elektrizitätsgemeinschaften.

LEG einfach erklärt

Am 9. Juni 2024 hat das Schweizer Stimmvolk dem revidierten Stromversorgungsgesetz zugestimmt. Somit wird es künftig möglich sein, lokal erzeugte Elektrizität über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde zu vermarkten.

Bei einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) können sich Solarstrom-Produzentinnen, Speicher-Betreiber sowie Endverbraucherinnen und Endverbraucher innerhalb des gleichen Gemeindegebiets zusammenschliessen und so lokal produzierten Strom lokal verbrauchen.

Am 9. Juni 2024 hat das Schweizer Stimmvolk dem revidierten Stromversorgungsgesetz zugestimmt. Somit wird es künftig möglich sein, lokal erzeugte Elektrizität über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde zu vermarkten.

Bei einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) können sich Solarstrom-Produzentinnen, Speicher-Betreiber sowie Endverbraucherinnen und Endverbraucher innerhalb des gleichen Gemeindegebiets zusammenschliessen und so lokal produzierten Strom lokal verbrauchen.

Vorteile für Produzentinnen und Produzenten von Solarstrom

Höhere Vergütung im Vergleich zum Rückliefertarif möglich*

Für den in der LEG ausgetauschten Strom wird ein reduziertes Netznutzungsentgelt erhoben. Somit ist für den in der LEG abgesetzten Strom eine höhere Vergütung möglich, als Sie für die Rücklieferung ins Netz erhalten**.

Online-Verwaltung der LEG

Mit dem Online-Portal behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihre LEG.

Transparente Abrechnung

Sie erhalten eine transparente Abrechnung über den lokal verbrauchten Strom und die Rücklieferung ins Netz.

Erweiterung von Eigenstrom X zu LEG

Heute ist es möglich, Strom für das eigene Haus zu produzieren. Mittels LEG geht das sogar für ein ganzes Gemeindegebiet.

Mehr Informationen zu Eigenstrom X.

* Die Solarstrom-Produzentinnen und  -Produzenten können die Höhe des Preises für LEG-Strom, den sie verkaufen, mit den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern selber vereinbaren.

** Die Rückliefervergütung wird spätestens ab 2026 schweizweit einheitlich geregelt und orientiert sich am Referenzmarktpreis, nach unten abgesichert mit einer Minimalvergütung.

Mehr Informationen zu Eigenstrom X.

* Die Solarstrom-Produzentinnen und  -Produzenten können die Höhe des Preises für LEG-Strom, den sie verkaufen, mit den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern selber vereinbaren.

** Die Rückliefervergütung wird spätestens ab 2026 schweizweit einheitlich geregelt und orientiert sich am Referenzmarktpreis, nach unten abgesichert mit einer Minimalvergütung.

Vorteile für Endverbraucherinnen und Endverbraucher

  • Von lokal und nachhaltig produziertem Strom profitieren
  • Auch ohne eigene Solaranlage Solarstrom aus der Nachbarschaft beziehen
  • Den zusätzlich benötigten Strom (sog. Reststrom) einfach und unkompliziert von EKZ beziehen

Vorteile für Endverbraucherinnen und Endverbraucher

  • Von lokal und nachhaltig produziertem Strom profitieren
  • Auch ohne eigene Solaranlage Solarstrom aus der Nachbarschaft beziehen
  • Den zusätzlich benötigten Strom (sog. Reststrom) einfach und unkompliziert von EKZ beziehen

Voraussetzungen für die Gründung einer LEG
  • Örtliche Nähe: Die Teilnehmenden (Solarstrom-Produzenten, Speicher-Betreiberinnen und Endverbraucher) müssen sich im gleichen Netzgebiet, auf der gleichen Netzebene und im gleichen Gemeindegebiet befinden.
  • Definierte Mindestleistung: Solaranlagen in der LEG müssen eine Mindestleistung von 20 Prozent* im Verhältnis zur Anschlussleistung aller LEG-Endverbraucherinnen und Endverbraucher aufweisen.
  • Geeignete Messausstattung: Alle Teilnehmenden müssen mit einem kommunikativen, digitalen Stromzähler (Smart Meter) ausgestattet sein.

* Dieser Wert kann sich in der definitiven Verordnung noch verändern.

  • Örtliche Nähe: Die Teilnehmenden (Solarstrom-Produzenten, Speicher-Betreiberinnen und Endverbraucher) müssen sich im gleichen Netzgebiet, auf der gleichen Netzebene und im gleichen Gemeindegebiet befinden.
  • Definierte Mindestleistung: Solaranlagen in der LEG müssen eine Mindestleistung von 20 Prozent* im Verhältnis zur Anschlussleistung aller LEG-Endverbraucherinnen und Endverbraucher aufweisen.
  • Geeignete Messausstattung: Alle Teilnehmenden müssen mit einem kommunikativen, digitalen Stromzähler (Smart Meter) ausgestattet sein.

* Dieser Wert kann sich in der definitiven Verordnung noch verändern.

Funktionsweise einer LEG

In einer LEG wird pro Viertelstunde berechnet, wie viel des Stromverbrauchs aller Teilnehmenden durch die Solarstromproduktion in der LEG gedeckt werden kann. Die Verteilung des LEG-Stroms erfolgt im Verhältnis zum Verbrauch.

In einer LEG wird pro Viertelstunde berechnet, wie viel des Stromverbrauchs aller Teilnehmenden durch die Solarstromproduktion in der LEG gedeckt werden kann. Die Verteilung des LEG-Stroms erfolgt im Verhältnis zum Verbrauch.

    Bei zu wenig produziertem Solarstrom in der LEG

    Wenn die Stromproduktion der Solaranlagen nicht ausreicht, um den Bedarf der LEG-Gemeinschaft zu decken, wird der fehlende Strom auf folgende Weise bezogen:

    • Zugriff auf gespeicherte LEG-Energie: Strom, welcher während Zeiten des Überschusses produziert und in teilnehmenden Speichern gespeichert wurde, kann verwendet werden, um die Lücke zwischen Produktion und Verbrauch zu schliessen.
    • Zukauf von Strom aus dem Netz (sog. Reststrom): Wenn der aktuelle Verbrauch in der LEG die verfügbare Solarstromproduktion übersteigt, wird der zusätzlich benötigte Strom aus dem öffentlichen Stromnetz von EKZ bezogen.

    Bei zu wenig produziertem Solarstrom in der LEG

    Wenn die Stromproduktion der Solaranlagen nicht ausreicht, um den Bedarf der LEG-Gemeinschaft zu decken, wird der fehlende Strom auf folgende Weise bezogen:

    • Zugriff auf gespeicherte LEG-Energie: Strom, welcher während Zeiten des Überschusses produziert und in teilnehmenden Speichern gespeichert wurde, kann verwendet werden, um die Lücke zwischen Produktion und Verbrauch zu schliessen.
    • Zukauf von Strom aus dem Netz (sog. Reststrom): Wenn der aktuelle Verbrauch in der LEG die verfügbare Solarstromproduktion übersteigt, wird der zusätzlich benötigte Strom aus dem öffentlichen Stromnetz von EKZ bezogen.

    Rechenbeispiel im Detail
    • Teilnehmende der LEG sind grün markiert. Dies können Einfamilienhausbesitzer, Mieterinnen oder Stockwerkeigentümer sein.
    • Produktion und Einspeisung: Zwei Solaranlagen erzeugen Strom und speisen diesen in die LEG ein. Die gesamte Produktionsmenge der LEG beträgt 90 (Haus A: 50 und Haus B: 40)
    • Gesamter Verbrauch der LEG: Der Stromverbrauch aller LEG-Teilnehmenden liegt bei 180 (Haus A: 30 / Haus B: 50 / Haus C: 50 / Haus D: 50)
    • Aufteilung und Bezug des LEG-Stroms: Jeder Haushalt, der an der LEG teilnimmt, wird zu 90/180 des eigenen Verbrauchs mit LEG Strom versorgt - d.h. 50% des Eigenverbrauchs werden mit LEG-Strom gedeckt, die restlichen 50% mit Reststrom.
    • Die Berechnung erfolgt pro 15-Minuten-Periode anhand der aktuellen Messwerte.

    Hinweis: Im Rechenbeispiel werden bewusst keine Einheiten angegeben. Es geht einzig um die Veranschaulichung der rechnerischen Funktionsweise einer LEG.

    • Teilnehmende der LEG sind grün markiert. Dies können Einfamilienhausbesitzer, Mieterinnen oder Stockwerkeigentümer sein.
    • Produktion und Einspeisung: Zwei Solaranlagen erzeugen Strom und speisen diesen in die LEG ein. Die gesamte Produktionsmenge der LEG beträgt 90 (Haus A: 50 und Haus B: 40)
    • Gesamter Verbrauch der LEG: Der Stromverbrauch aller LEG-Teilnehmenden liegt bei 180 (Haus A: 30 / Haus B: 50 / Haus C: 50 / Haus D: 50)
    • Aufteilung und Bezug des LEG-Stroms: Jeder Haushalt, der an der LEG teilnimmt, wird zu 90/180 des eigenen Verbrauchs mit LEG Strom versorgt - d.h. 50% des Eigenverbrauchs werden mit LEG-Strom gedeckt, die restlichen 50% mit Reststrom.
    • Die Berechnung erfolgt pro 15-Minuten-Periode anhand der aktuellen Messwerte.

    Hinweis: Im Rechenbeispiel werden bewusst keine Einheiten angegeben. Es geht einzig um die Veranschaulichung der rechnerischen Funktionsweise einer LEG.

    Bei überschüssig produziertem Solarstrom in der LEG

    Wenn die Solaranlagen in der LEG mehr Strom erzeugen, als die Gemeinschaft verbraucht, wird der überschüssige Strom:

    • in lokalen Speichern (z.B. Batteriespeichern) gespeichert, um ihn zu einem späteren Zeitpunkt mit geringerer Produktion zu nutzen.
    • an EKZ oder einen anderen Abnehmer verkauft.

    Bei überschüssig produziertem Solarstrom in der LEG

    Wenn die Solaranlagen in der LEG mehr Strom erzeugen, als die Gemeinschaft verbraucht, wird der überschüssige Strom:

    • in lokalen Speichern (z.B. Batteriespeichern) gespeichert, um ihn zu einem späteren Zeitpunkt mit geringerer Produktion zu nutzen.
    • an EKZ oder einen anderen Abnehmer verkauft.

    Rechenbeispiel im Detail, inkl. Rücklieferung ins Netz
    • Teilnehmende der LEG sind grün markiert. Dies können Einfamilienhausbesitzer, Mieterinnen oder Stockwerkeigentümer sein.
    • Produktion und Einspeisung: Zwei Solaranlagen erzeugen Strom und speisen diesen in die LEG ein. Die gesamte Produktionsmenge der LEG beträgt 300 (Haus A: 120 und Haus B: 180)
    • Gesamter Verbrauch der LEG: Der Stromverbrauch aller LEG-Teilnehmenden liegt bei 180 (Haus A: 30 / Haus B: 50 / Haus C: 50 / Haus D: 50)
    • Aufteilung und Bezug des LEG-Stroms: Der Verbrauch aller Endverbraucher und Endverbraucherinnen in der LEG kann vollständig mit LEG-Strom gedeckt werden. Somit wird jeder Haushalt, der an der LEG teilnimmt, zu 100 Prozent des eigenen Verbrauchs mit LEG Strom versorgt.
    • Einspeisung ins Netz: Da die Produktion der teilnehmenden Solaranlagen den Verbrauch aller Endverbraucher und Endverbraucherinnen in der LEG übersteigt, wird der Überschuss aus der LEG ins Netz eingespeist (120).
    • Die Berechnung erfolgt pro 15-Minuten-Periode anhand der aktuellen Messwerte.

    Hinweis: Im Rechenbeispiel werden bewusst keine Einheiten angegeben. Es geht einzig um die Veranschaulichung der rechnerischen Funktionsweise einer LEG.

    • Teilnehmende der LEG sind grün markiert. Dies können Einfamilienhausbesitzer, Mieterinnen oder Stockwerkeigentümer sein.
    • Produktion und Einspeisung: Zwei Solaranlagen erzeugen Strom und speisen diesen in die LEG ein. Die gesamte Produktionsmenge der LEG beträgt 300 (Haus A: 120 und Haus B: 180)
    • Gesamter Verbrauch der LEG: Der Stromverbrauch aller LEG-Teilnehmenden liegt bei 180 (Haus A: 30 / Haus B: 50 / Haus C: 50 / Haus D: 50)
    • Aufteilung und Bezug des LEG-Stroms: Der Verbrauch aller Endverbraucher und Endverbraucherinnen in der LEG kann vollständig mit LEG-Strom gedeckt werden. Somit wird jeder Haushalt, der an der LEG teilnimmt, zu 100 Prozent des eigenen Verbrauchs mit LEG Strom versorgt.
    • Einspeisung ins Netz: Da die Produktion der teilnehmenden Solaranlagen den Verbrauch aller Endverbraucher und Endverbraucherinnen in der LEG übersteigt, wird der Überschuss aus der LEG ins Netz eingespeist (120).
    • Die Berechnung erfolgt pro 15-Minuten-Periode anhand der aktuellen Messwerte.

    Hinweis: Im Rechenbeispiel werden bewusst keine Einheiten angegeben. Es geht einzig um die Veranschaulichung der rechnerischen Funktionsweise einer LEG.

    Häufige Fragen

    Ab wann kann man eine LEG gründen?

    Der Start für die LEG erfolgt per 1. Januar 2026. Die Verordnung, welche die Details zu den LEG festlegt, wird im ersten Halbjahr 2025 erwartet. EKZ wird frühzeitig informieren, wenn neue Informationen vorhanden sind.

    Der Start für die LEG erfolgt per 1. Januar 2026. Die Verordnung, welche die Details zu den LEG festlegt, wird im ersten Halbjahr 2025 erwartet. EKZ wird frühzeitig informieren, wenn neue Informationen vorhanden sind.

    Was sind die Unterschiede zwischen «ZEV» und «LEG»?

    Anders als bei einem ZEV bleiben die einzelnen Teilnehmenden einer LEG im EKZ-Netzgebiet Kunden von EKZ. Die Teilnehmenden einer LEG haften im Zusammenhang mit ihrem individuellen Energiebezug nicht solidarisch gegenüber EKZ für das Netznutzungsentgelt und das Entgelt für Elektrizitätslieferungen in der Grundversorgung. Die Teilnehmenden in einem ZEV haften solidarisch gegenüber EKZ. Anders als bei einem ZEV müssen sich LEG-Teilnehmende nicht selbst um Messung, Abrechnung, Rechnungsstellung und Inkasso kümmern.

    Anders als bei einem ZEV bleiben die einzelnen Teilnehmenden einer LEG im EKZ-Netzgebiet Kunden von EKZ. Die Teilnehmenden einer LEG haften im Zusammenhang mit ihrem individuellen Energiebezug nicht solidarisch gegenüber EKZ für das Netznutzungsentgelt und das Entgelt für Elektrizitätslieferungen in der Grundversorgung. Die Teilnehmenden in einem ZEV haften solidarisch gegenüber EKZ. Anders als bei einem ZEV müssen sich LEG-Teilnehmende nicht selbst um Messung, Abrechnung, Rechnungsstellung und Inkasso kümmern.

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    Gerne werden wir uns in den nächsten drei bis fünf Arbeitstagen mit Ihnen in Verbindung setzen.

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    Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt in Übereinstimmung mit der EKZ-Datenschutzerklärung.

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