Am 9. Juni 2024 hat das Schweizer Stimmvolk dem revidierten Stromversorgungsgesetz zugestimmt. Somit wird es künftig möglich sein, lokal erzeugte Elektrizität über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde zu vermarkten.
Bei einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) können sich Solarstrom-Produzentinnen, Speicher-Betreiber sowie Endverbraucherinnen und Endverbraucher innerhalb des gleichen Gemeindegebiets zusammenschliessen und so lokal produzierten Strom lokal verbrauchen.
Am 9. Juni 2024 hat das Schweizer Stimmvolk dem revidierten Stromversorgungsgesetz zugestimmt. Somit wird es künftig möglich sein, lokal erzeugte Elektrizität über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde zu vermarkten.
Bei einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) können sich Solarstrom-Produzentinnen, Speicher-Betreiber sowie Endverbraucherinnen und Endverbraucher innerhalb des gleichen Gemeindegebiets zusammenschliessen und so lokal produzierten Strom lokal verbrauchen.