Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV / vZEV) gründen

Voraussetzungen für die Gründung eines ZEV / vZEV

Für die Gründung eines ZEV / vZEV müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Produktionsleistung der Solaranlage(n) muss mindestens 10 Prozent der Anschlussleistung des Zusammenschlusses betragen.
  2. Alle Grundeigentümer müssen mit der Bildung des ZEV einverstanden sein und einen ZEV-Vertrag unterschreiben.
  3. Für eine vZEV-Gründung muss ein positiver Machbarkeitsentscheid von EKZ vorliegen.*

* Seit dem 1. Januar 2025 können auf der Spannungsebene unter 1 kV zusätzlich die Anschlussleitung und die lokale elektrische Infrastruktur beim Netzanschlusspunkt für den Eigenverbrauch genutzt werden (vZEV). Somit ist die Bildung eines vZEV von den lokalen Netzgegebenheiten (Netztopologie) abhängig und muss in jedem Fall vorgängig abgeklärt werden. Bitte verwenden Sie für eine technische Abklärung das Formular «technische Abklärung Machbarkeit ZEV / vZEV».

Für die Gründung eines ZEV / vZEV müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Produktionsleistung der Solaranlage(n) muss mindestens 10 Prozent der Anschlussleistung des Zusammenschlusses betragen.
  2. Alle Grundeigentümer müssen mit der Bildung des ZEV einverstanden sein und einen ZEV-Vertrag unterschreiben.
  3. Für eine vZEV-Gründung muss ein positiver Machbarkeitsentscheid von EKZ vorliegen.*

* Seit dem 1. Januar 2025 können auf der Spannungsebene unter 1 kV zusätzlich die Anschlussleitung und die lokale elektrische Infrastruktur beim Netzanschlusspunkt für den Eigenverbrauch genutzt werden (vZEV). Somit ist die Bildung eines vZEV von den lokalen Netzgegebenheiten (Netztopologie) abhängig und muss in jedem Fall vorgängig abgeklärt werden. Bitte verwenden Sie für eine technische Abklärung das Formular «technische Abklärung Machbarkeit ZEV / vZEV».

So gehen Sie vor

Vorabklärung

Wer ist der Verantwortliche des ZEV / vZEV? Die Verantwortung für die Messung und Abrechnung im ZEV / vZEV liegt beim ZEV- / vZEV-Verantwortlichen. Meistens beauftragt der ZEV-Verantwortliche für diese Aufgaben einen spezialisierten Dienstleister. Alternativ kann der ZEV-Verantwortliche die Abwicklung auch selbst übernehmen. Weitere Informationen finden Sie bei Energie Schweiz (1).

Relevant für vZEV: Technische Machbarkeitsklärung bei EKZ als Verteilnetzbetreiber

Der Grundeigentümer oder eine vom Grundeigentümer bevollmächtigte Person füllt zur Abklärung das Formular «Technische Machbarkeit» (2) aus. EKZ beantwortet die Anfrage innert 15 Arbeitstagen.

Ist eine Anpassung an der elektrischen Installation nötig?

Ihr Elektroinstallateur prüft, ob eine Anpassungen an der elektrischen Installation notwendig ist.

Anmeldung

Falls Anpassungen an der elektrischen Installation notwendig sind, meldet der Elektroinstallateur den ZEV mittels Installationsanzeige via Elektroform (4.1) an. Wenn keine Anpassungen an der elektrischen Installation notwendig sind, meldet der Elektroinstallateur den ZEV über das Formular technische Abklärungen (4.2).

Zustimmung der Teilnehmenden

Der ZEV-Verantwortliche oder der beauftragte Dienstleister erhält die Zusage zur Umsetzung von EKZ mit dem entsprechenden PDF-Formular. Mit dem PDF-Formular wird die Zustimmung aller Teilnehmenden eingeholt. Das PDF-Formular muss an EKZ eingereicht werden.

Realisierung

Wenn alle notwendigen Angaben vorliegen, erfolgt die Aktivierung des ZEV / vZEV durch EKZ innerhalb von drei Monaten.

Noch Fragen? Wir sind für Sie da.

Kundendienst

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.30 bis 17.30 Uhr

Telefon: 058 359 55 22

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