Das Förderprogramm startet wieder ab 1.1.2025

Das Förderprogramm startet wieder ab 1.1.2025

Gesuche können erst ab dem 1.1.2025 gestellt werden. Vorher eingereichte Gesuche werden abgelehnt.

Was ist der Zweck?

Mit dem Förderprogramm «Stromeffizienz im Unternehmen» wollen wir unsere Netzkunden motivieren, in ihren Unternehmen Effizienzmassnahmen im Elektrizitätsbereich umzusetzen und so einen Beitrag zum Stromsparen zu leisten.

Mit dem Förderprogramm «Stromeffizienz im Unternehmen» wollen wir unsere Netzkunden motivieren, in ihren Unternehmen Effizienzmassnahmen im Elektrizitätsbereich umzusetzen und so einen Beitrag zum Stromsparen zu leisten.

Lerch AG hat vom Förderprogramm profitiert

Informationen zum Förderprogramm

Wann kann Ihr Unternehmen vom Förderprogramm profitieren?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Ihr Unternehmen am Förderprogramm teilnehmen kann:

  • Das Unternehmen ist Kunde im EKZ-Netzgebiet. Die Stromeffizienz-Massnahme wird in einer Liegenschaft umgesetzt, die sich im EKZ-Netzgebiet befindet.
  • Förderbeiträge ab CHF 5’000.– sind an den Bezug von EKZ-Energieberatungsleistungen gekoppelt.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Ihr Unternehmen am Förderprogramm teilnehmen kann:

  • Das Unternehmen ist Kunde im EKZ-Netzgebiet. Die Stromeffizienz-Massnahme wird in einer Liegenschaft umgesetzt, die sich im EKZ-Netzgebiet befindet.
  • Förderbeiträge ab CHF 5’000.– sind an den Bezug von EKZ-Energieberatungsleistungen gekoppelt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte zur Verbesserung der Stromeffizienz von bestehenden Anlagen.

Gefördert werden Projekte zur Verbesserung der Stromeffizienz von bestehenden Anlagen.

Wie ist der Ablauf vom Fördergesuch bis zur Auszahlung?

Schritt 1 – Fördergesuch einreichen

Der Förderbeitrag muss über das PDF „Gesuch Stromeffizienz-Projekte“ beantragt werden. Übersteigt die Fördersumme den jährlichen Freibetrag von CHF 5‘000 kann nur ein höherer Beitrag zugesprochen werden, wenn das Unternehmen entweder bereits Kunde bei der EKZ-Energieberatung ist oder eine Beratung bestellt.

Schritt 2 – Antragsprüfung

EKZ entscheidet auf Basis der eingereichten Unterlagen und des vorliegenden Reglements über die Anfrage. Anschliessend teilt EKZ dem Gesuchsteller den Entscheid (Ablehnung/Zusage) und die provisorische Höhe der zu erwartenden Förderbeiträge schriftlich mit.

Schritt 3 – Massnahme umsetzen

Bei Stromeffizienz-Projekten darf der Beginn der Arbeiten frühestens 2 Monate nach Einreichung des Fördergesuchs erfolgen. Die von EKZ unterstützten Massnahmen sind innerhalb von 18 Monaten ab Erteilung der Förderzusage zu realisieren.

Schritt 4 – Auszahlung

Die Fertigstellung der Installation ist EKZ mit dem Formular Umsetzungsbeleg anzuzeigen und der zugesagte Förderbetrag mittels Einzahlungsschein einzufordern.

Schritt 1 – Fördergesuch einreichen

Der Förderbeitrag muss über das PDF „Gesuch Stromeffizienz-Projekte“ beantragt werden. Übersteigt die Fördersumme den jährlichen Freibetrag von CHF 5‘000 kann nur ein höherer Beitrag zugesprochen werden, wenn das Unternehmen entweder bereits Kunde bei der EKZ-Energieberatung ist oder eine Beratung bestellt.

Schritt 2 – Antragsprüfung

EKZ entscheidet auf Basis der eingereichten Unterlagen und des vorliegenden Reglements über die Anfrage. Anschliessend teilt EKZ dem Gesuchsteller den Entscheid (Ablehnung/Zusage) und die provisorische Höhe der zu erwartenden Förderbeiträge schriftlich mit.

Schritt 3 – Massnahme umsetzen

Bei Stromeffizienz-Projekten darf der Beginn der Arbeiten frühestens 2 Monate nach Einreichung des Fördergesuchs erfolgen. Die von EKZ unterstützten Massnahmen sind innerhalb von 18 Monaten ab Erteilung der Förderzusage zu realisieren.

Schritt 4 – Auszahlung

Die Fertigstellung der Installation ist EKZ mit dem Formular Umsetzungsbeleg anzuzeigen und der zugesagte Förderbetrag mittels Einzahlungsschein einzufordern.

Haben Sie Fragen? Dann melden Sie sich unverbindlich bei uns.
Stefan Küng
Energieberatung
Telefon
058 359 58 45
E-Mail
stefan.kueng@ekz.ch

Details zum Förderprogramm für Stromeffizienz-Projekte

Gefördert werden Projekte zur Verbesserung der Stromeffizienz von bestehenden Anlagen.
Der Förderbeitrag orientiert sich an den eingesparten Kilowattstunden Strom, jedoch bis maximal 30% der Netto-Projektkosten.

Der Beitragssatz für die eingesparten kWh Strom beträgt 10 Rp./kWh und bezieht sich auf die eingesparten kWh über die Nutzungsdauer der neuen Installation. Die von den EKZ anerkannte Nutzungsdauer liegt bei maximal zehn Jahren.

Es gelten folgende Kriterien:

  1. Das Projekt wurde noch nicht in Auftrag gegeben oder bestellt. Mit den Umbauarbeiten darf frühestens 2 Monate ab Gesuchseingabe begonnen werden.
  2. Das Projekt ist mit Investitionen verbunden. Als Projekt gelten auch mehrere Einzelmassnahmen, welche in der Summe den minimalen Förderbeitrag übersteigen.
  3. Die Stromeinsparung gegenüber dem Ist-Zustand beträgt mindestens 10%.
  4. Die Payback-Zeit ohne den EKZ Förderbeitrag ist grösser als 4 Jahre. (Die Payback-Zeit errechnet sich aus den Investitionskosten geteilt durch die jährliche Einsparung an Energie- und Betriebskosten.)

Nicht gefördert werden Projekte, welche eine Stromeinsparung durch Substitution mit einer anderen Energieform erreichen. Des Weiteren werden Projekte zur Stromproduktion nicht gefördert.

Gefördert werden Projekte zur Verbesserung der Stromeffizienz von bestehenden Anlagen.
Der Förderbeitrag orientiert sich an den eingesparten Kilowattstunden Strom, jedoch bis maximal 30% der Netto-Projektkosten.

Der Beitragssatz für die eingesparten kWh Strom beträgt 10 Rp./kWh und bezieht sich auf die eingesparten kWh über die Nutzungsdauer der neuen Installation. Die von den EKZ anerkannte Nutzungsdauer liegt bei maximal zehn Jahren.

Es gelten folgende Kriterien:

  1. Das Projekt wurde noch nicht in Auftrag gegeben oder bestellt. Mit den Umbauarbeiten darf frühestens 2 Monate ab Gesuchseingabe begonnen werden.
  2. Das Projekt ist mit Investitionen verbunden. Als Projekt gelten auch mehrere Einzelmassnahmen, welche in der Summe den minimalen Förderbeitrag übersteigen.
  3. Die Stromeinsparung gegenüber dem Ist-Zustand beträgt mindestens 10%.
  4. Die Payback-Zeit ohne den EKZ Förderbeitrag ist grösser als 4 Jahre. (Die Payback-Zeit errechnet sich aus den Investitionskosten geteilt durch die jährliche Einsparung an Energie- und Betriebskosten.)

Nicht gefördert werden Projekte, welche eine Stromeinsparung durch Substitution mit einer anderen Energieform erreichen. Des Weiteren werden Projekte zur Stromproduktion nicht gefördert.

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