Schritt 1 – Fördergesuch einreichen
Der Förderbeitrag muss über das PDF „Gesuch Stromeffizienz-Projekte“ beantragt werden. Übersteigt die Fördersumme den jährlichen Freibetrag von CHF 5‘000 kann nur ein höherer Beitrag zugesprochen werden, wenn das Unternehmen entweder bereits Kunde bei der EKZ-Energieberatung ist oder eine Beratung bestellt.
Schritt 2 – Antragsprüfung
EKZ entscheidet auf Basis der eingereichten Unterlagen und des vorliegenden Reglements über die Anfrage. Anschliessend teilt EKZ dem Gesuchsteller den Entscheid (Ablehnung/Zusage) und die provisorische Höhe der zu erwartenden Förderbeiträge schriftlich mit.
Schritt 3 – Massnahme umsetzen
Bei Stromeffizienz-Projekten darf der Beginn der Arbeiten frühestens 2 Monate nach Einreichung des Fördergesuchs erfolgen. Die von EKZ unterstützten Massnahmen sind innerhalb von 18 Monaten ab Erteilung der Förderzusage zu realisieren.
Schritt 4 – Auszahlung
Die Fertigstellung der Installation ist EKZ mit dem Formular Umsetzungsbeleg anzuzeigen und der zugesagte Förderbetrag mittels Einzahlungsschein einzufordern.