Förderprogramm Luft-Luft-Wärmepumpe

Förderprogramm Luft-Luft-Wärmepumpe

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre alte Elektroheizung durch eine effiziente und kostengünstige Alternative zu ersetzen: eine Luft-Luft-Wärmepumpe, auch bekannt als Klimagerät oder Klimaanlage. Reduzieren Sie Ihre Energiekosten und leisten Sie einen Beitrag zur Energiewende im Kanton Zürich.

Welche Luft-Luft-Wärmepumpen werden gefördert?

Vom 1. Januar bis 31. August 2025 fördern wir den Ersatz von dezentralen Elektroheizungen ohne Wärmeverteilsystem durch Luft-Luft-Wärmepumpen. Es werden nur Klimageräte gefördert, die auf topten.ch gelistet sind und folgende Effizienzanforderungen erfüllen:

  • mindestens Energieklasse A++
  • bei Multi-Split-Truhengeräten: mindestens A+

Eine Übersicht der förderberechtigten Geräte finden Sie hier:

 

 

Vom 1. Januar bis 31. August 2025 fördern wir den Ersatz von dezentralen Elektroheizungen ohne Wärmeverteilsystem durch Luft-Luft-Wärmepumpen. Es werden nur Klimageräte gefördert, die auf topten.ch gelistet sind und folgende Effizienzanforderungen erfüllen:

  • mindestens Energieklasse A++
  • bei Multi-Split-Truhengeräten: mindestens A+

Eine Übersicht der förderberechtigten Geräte finden Sie hier:

 

 

Wie hoch ist die Förderung?

Einfamilienhäuser (EFH): pauschal CHF 2000.–, maximal 20 % der Netto­investitionskosten

Mehrfamilienhäuser (MFH): CHF 2000.– pro Wohnung, maximal CHF 8000.– pro Gebäude

Einfamilienhäuser (EFH): pauschal CHF 2000.–, maximal 20 % der Netto­investitionskosten

Mehrfamilienhäuser (MFH): CHF 2000.– pro Wohnung, maximal CHF 8000.– pro Gebäude

Bedingungen, um von der Förderung zu profitieren:
  • Die Aktion gilt exklusiv für Netzkundinnen und Netzkunden der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich: EKZ-Versorgungsgebiet.
  • Die Förderung gilt ausschliesslich für den vollständigen Ersatz von nicht mobilen, dezentralen Elektroheizungen ohne Wärmeverteilsystem in Wohn­bauten. Neubauten sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Gefördert werden Luft-­Luft­-Wärmepumpen, die bewilligt und betriebsfertig installiert sind und mindestens einen Aussenteil sowie einen Innenteil umfassen.
  • Es werden nur Geräte gefördert, die zwischen 1. Januar und 31. August 2025 installiert wurden. Massgebend ist die Schlussrechnung, auf der Inbetriebnahmedatum und Montageort ersichtlich sein müssen.
  • Der Förderbeitrag kann bis spätestens 30. September 2025 beantragt werden.
  • Pro Haus oder Wohnung ist nur eine Förderung möglich.
  • Bei einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) wird die Förderung nur pro EKZ-­Kundennummer gewährt (EFH max. CHF 2000.–, MFH max. CHF 8000.–).
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Änderungen der Bedingungen bleiben vorbehalten. Weitere Informationen finden Sie im Reglement.
  • Die Aktion gilt exklusiv für Netzkundinnen und Netzkunden der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich: EKZ-Versorgungsgebiet.
  • Die Förderung gilt ausschliesslich für den vollständigen Ersatz von nicht mobilen, dezentralen Elektroheizungen ohne Wärmeverteilsystem in Wohn­bauten. Neubauten sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Gefördert werden Luft-­Luft­-Wärmepumpen, die bewilligt und betriebsfertig installiert sind und mindestens einen Aussenteil sowie einen Innenteil umfassen.
  • Es werden nur Geräte gefördert, die zwischen 1. Januar und 31. August 2025 installiert wurden. Massgebend ist die Schlussrechnung, auf der Inbetriebnahmedatum und Montageort ersichtlich sein müssen.
  • Der Förderbeitrag kann bis spätestens 30. September 2025 beantragt werden.
  • Pro Haus oder Wohnung ist nur eine Förderung möglich.
  • Bei einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) wird die Förderung nur pro EKZ-­Kundennummer gewährt (EFH max. CHF 2000.–, MFH max. CHF 8000.–).
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Änderungen der Bedingungen bleiben vorbehalten. Weitere Informationen finden Sie im Reglement.

Förderbeitrag beantragen

Bitte laden Sie folgende Dokumente in digitaler Form hoch:

  • Schlussrechnung (inkl. Bestelldatum, Inbetriebnahmedatum, Nettopreis und Montageadresse)
  • Zahlungsbestätigung des Lieferanten oder Finanzinstituts
  • Foto der ersetzten Elektroheizung
  • Gebäudeenergieausweis (GEAK), falls vorhanden
  • Bewilligung der Gemeinde
  • Nachweis der fachgerechten Ausserbetriebnahme und Entsorgung der Elektroheizung (z. B. Formular oder Rechnung)

Bitte laden Sie folgende Dokumente in digitaler Form hoch:

  • Schlussrechnung (inkl. Bestelldatum, Inbetriebnahmedatum, Nettopreis und Montageadresse)
  • Zahlungsbestätigung des Lieferanten oder Finanzinstituts
  • Foto der ersetzten Elektroheizung
  • Gebäudeenergieausweis (GEAK), falls vorhanden
  • Bewilligung der Gemeinde
  • Nachweis der fachgerechten Ausserbetriebnahme und Entsorgung der Elektroheizung (z. B. Formular oder Rechnung)

Hier können Sie Ihren Förderbeitrag digital beantragen.

Der Einsendeschluss ist 30. September 2025.

Fragen zum Förderprogramm?

Sie sind unsicher, ob Ihr Klimagerät förderfähig ist? Nutzen Sie unser Anfrageformular, und wir klären das für Sie!

Planen Sie den Ersatz Ihrer Elektroheizung, wissen aber noch nicht, wie Sie vorgehen sollen? Buchen Sie unsere kostenlose Heizungsersatz-Beratung.

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EKZ-Energieberatung
Telefon
058 359 11 13
E-Mail
energieberatung@ekz.ch
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00 bis 17.00 Uhr

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