Rückliefertarife

Rückliefertarife

Der Strom aus Anlagen, die nicht am EVS (Einspeisevergütungssystem) teilnehmen, kann an den Netzbetreiber oder an Dritte verkauft werden. Gemäss Energiegesetz orientiert sich die Rückliefervergütung des Netzbetreibers für Graustrom (ohne Herkunftsnachweise) nach seinen vermiedenen Kosten für die Beschaffung gleichwertiger Energie und nach den Gestehungskosten der eigenen Produktion.

Der Rückliefertarif besteht aus zwei Komponenten. Die Basisvergütung entspricht den gesetzlichen Vorgaben für die Abnahme der physikalischen Stromlieferung (Graustrom). Wenn ein Produzent zusätzlich zur physikalischen Stromlieferung die Herkunftsnachweise an EKZ verkauft, werden diese entsprechend zusätzlich vergütet. Diese sogenannte HKN-Vergütung wird nur dann gewährt, wenn die physikalische Stromlieferung an EKZ erfolgt und der Strom auf Basis von erneuerbarer Energie produziert wird.

Die Rückliefertarife werden per 1.1.2025 angepasst. Für Einspeisungen erhalten die Produzenten eine Basisvergütung von 12,60 Rp./kWh im Hochtarif und 11,60 Rp./kWh im Niedertarif. Für die Herkunftsnachweise (HKN-Vergütung) bezahlt EKZ einheitlich 3,0 Rp./kWh.

Der Rückliefertarif besteht aus zwei Komponenten. Die Basisvergütung entspricht den gesetzlichen Vorgaben für die Abnahme der physikalischen Stromlieferung (Graustrom). Wenn ein Produzent zusätzlich zur physikalischen Stromlieferung die Herkunftsnachweise an EKZ verkauft, werden diese entsprechend zusätzlich vergütet. Diese sogenannte HKN-Vergütung wird nur dann gewährt, wenn die physikalische Stromlieferung an EKZ erfolgt und der Strom auf Basis von erneuerbarer Energie produziert wird.

Die Rückliefertarife werden per 1.1.2025 angepasst. Für Einspeisungen erhalten die Produzenten eine Basisvergütung von 12,60 Rp./kWh im Hochtarif und 11,60 Rp./kWh im Niedertarif. Für die Herkunftsnachweise (HKN-Vergütung) bezahlt EKZ einheitlich 3,0 Rp./kWh.

EKZ-Rückliefertarife 2024
  Basisvergütung
in Rp./kWh
HKN-Vergütung in Rp./kWh
Hochtarif (HT) 16,25

3,00

Niedertarif (NT)

15,25

3,00

Die einzelnen Tarife können jeweils auf den 1. Januar eines jeden Jahres geändert werden und sind in unserer Tarifsammlung publiziert. Eine Beendigung sowie auch eine Wiederaufnahme der Rücklieferung an EKZ ist jeweils auf ein Quartalsende unter Einhaltung einer Frist von einem Monat möglich.

Die einzelnen Tarife können jeweils auf den 1. Januar eines jeden Jahres geändert werden und sind in unserer Tarifsammlung publiziert. Eine Beendigung sowie auch eine Wiederaufnahme der Rücklieferung an EKZ ist jeweils auf ein Quartalsende unter Einhaltung einer Frist von einem Monat möglich.

EKZ-Rückliefertarife 2025
  Basisvergütung
in Rp./kWh
HKN-Vergütung in Rp./kWh
Hochtarif (HT) 12,60

3,00

Niedertarif (NT)

11,60

3,00

Die einzelnen Tarife können jeweils auf den 1. Januar eines jeden Jahres geändert werden und sind in unserer Tarifsammlung publiziert. Eine Beendigung sowie auch eine Wiederaufnahme der Rücklieferung an EKZ ist jeweils auf ein Quartalsende unter Einhaltung einer Frist von einem Monat möglich.

Die einzelnen Tarife können jeweils auf den 1. Januar eines jeden Jahres geändert werden und sind in unserer Tarifsammlung publiziert. Eine Beendigung sowie auch eine Wiederaufnahme der Rücklieferung an EKZ ist jeweils auf ein Quartalsende unter Einhaltung einer Frist von einem Monat möglich.

Häufige Fragen zu den Rückliefertarifen

Wie wird die Höhe der EKZ-Vergütung festgelegt?

Die Vergütung besteht aus einer Basisvergütung für die physikalische Stromlieferung und einer Vergütung für die Herkunftsnachweise (HKN-Vergütung). Die HKN-Vergütung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der ökologische Mehrwert der Produktion auf Basis von erneuerbarer Energie in Form von Herkunftsnachweisen an EKZ verkauft wird und die physikalische Stromlieferung an EKZ erfolgt.

Die Basisvergütung wird nach Vorgaben von Art. 15 Abs. 3 des Energiegesetzes und Art. 12 der Energieverordnung jährlich aufgrund der vermiedenen, effektiven Beschaffungskosten für Graustrom (Strom ohne Herkunfts- bzw. Qualitätsnachweis) sowie der Gestehungskosten der eigenen Produktionsanlagen berechnet.

Die Vergütung besteht aus einer Basisvergütung für die physikalische Stromlieferung und einer Vergütung für die Herkunftsnachweise (HKN-Vergütung). Die HKN-Vergütung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der ökologische Mehrwert der Produktion auf Basis von erneuerbarer Energie in Form von Herkunftsnachweisen an EKZ verkauft wird und die physikalische Stromlieferung an EKZ erfolgt.

Die Basisvergütung wird nach Vorgaben von Art. 15 Abs. 3 des Energiegesetzes und Art. 12 der Energieverordnung jährlich aufgrund der vermiedenen, effektiven Beschaffungskosten für Graustrom (Strom ohne Herkunfts- bzw. Qualitätsnachweis) sowie der Gestehungskosten der eigenen Produktionsanlagen berechnet.

Was sind die Vorteile der EKZ-Vergütung?

Der Vorteil der EKZ-Vergütung liegt darin, dass während des ganzen Jahres ein garantierter Rückliefertarif vergütet wird. Als Produzent haben Sie somit Planungssicherheit und sind keinen unvorhersehbaren Schwankungen des Marktes unterworfen. Dies ist insbesondere in den Sommerquartalen wichtig, wenn die Photovoltaik eine hohe Produktion erzielt und die Marktpreise normalerweise tiefer sind als in den Winterquartalen.

Der Vorteil der EKZ-Vergütung liegt darin, dass während des ganzen Jahres ein garantierter Rückliefertarif vergütet wird. Als Produzent haben Sie somit Planungssicherheit und sind keinen unvorhersehbaren Schwankungen des Marktes unterworfen. Dies ist insbesondere in den Sommerquartalen wichtig, wenn die Photovoltaik eine hohe Produktion erzielt und die Marktpreise normalerweise tiefer sind als in den Winterquartalen.

Was muss ich tun, wenn ich den Strom von meiner Anlage an EKZ verkaufen will?

Wenn sich Ihre Anlage im EKZ-Netzgebiet befindet, erfolgt der Verkauf des Stroms Ihrer Anlage ohne Ihren anderslautenden Wunsch standardmässig an EKZ.

Bitte beachten, dass standardmässig nur die Basisvergütung bezahlt wird. Die HKN-Vergütung müssen Sie separat beantragen. (s. «Was muss ich tun, um die HKN-Vergütung zu erhalten?»)

Wenn sich Ihre Anlage im EKZ-Netzgebiet befindet, erfolgt der Verkauf des Stroms Ihrer Anlage ohne Ihren anderslautenden Wunsch standardmässig an EKZ.

Bitte beachten, dass standardmässig nur die Basisvergütung bezahlt wird. Die HKN-Vergütung müssen Sie separat beantragen. (s. «Was muss ich tun, um die HKN-Vergütung zu erhalten?»)

Was muss ich tun, wenn ich den Strom an jemand anderen verkaufen will?

Die Rücklieferung an EKZ kann jeweils auf ein Quartalsende unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist beendet werden.

Wenn Sie beabsichtigen, den produzierten Strom Ihrer Anlage an einen anderen Abnehmer zu verkaufen, bitten wir Sie, den Rückliefervertrag mit uns fristgerecht zu kündigen. Füllen Sie dazu das Kündigungsformular aus. Wir prüfen Ihre Angaben und schicken Ihnen eine Bestätigung. Anschliessend muss Ihr neuer Abnehmer EKZ kontaktieren, um den Wechsel abzuschliessen.

Eventuell muss für den Wechsel zum neuen Abnehmen eine Lastgangmessung installiert werden. Die Kosten dafür gehen zulasten von EKZ. 

Die Rücklieferung an EKZ kann jeweils auf ein Quartalsende unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist beendet werden.

Wenn Sie beabsichtigen, den produzierten Strom Ihrer Anlage an einen anderen Abnehmer zu verkaufen, bitten wir Sie, den Rückliefervertrag mit uns fristgerecht zu kündigen. Füllen Sie dazu das Kündigungsformular aus. Wir prüfen Ihre Angaben und schicken Ihnen eine Bestätigung. Anschliessend muss Ihr neuer Abnehmer EKZ kontaktieren, um den Wechsel abzuschliessen.

Eventuell muss für den Wechsel zum neuen Abnehmen eine Lastgangmessung installiert werden. Die Kosten dafür gehen zulasten von EKZ. 

Entstehen für mich bei einem Abnehmerwechsel Kosten?

Nein, bei EKZ entstehen Ihnen bei einem Wechsel keine Kosten.

Nein, bei EKZ entstehen Ihnen bei einem Wechsel keine Kosten.

Kann ich für alle Anlagen (unabhängig von der Grösse) den Abnehmer wechseln?

Ja. Es besteht für alle Anlagen unabhängig der Anlagenleistung ein Recht auf freien Netzzugang. Dies auch, wenn am Einspeiseort Ihrer Anlage Strom aus dem Netz bezogen wird.

Ja. Es besteht für alle Anlagen unabhängig der Anlagenleistung ein Recht auf freien Netzzugang. Dies auch, wenn am Einspeiseort Ihrer Anlage Strom aus dem Netz bezogen wird.

Kann ich die Herkunftsnachweise (HKN) weiterhin an EKZ verkaufen, wenn ich den Strom an einen anderen Abnehmer verkaufe?

Nein. Die HKN können nur in Kombination mit dem physischen Strom an EKZ verkauft werden.

Nein. Die HKN können nur in Kombination mit dem physischen Strom an EKZ verkauft werden.

Ich verkaufe meinen Strom zurzeit an einen anderen Abnehmer. Was muss ich tun, wenn ich die produzierte Energie wieder an EKZ verkaufen will? Kann ich jederzeit zu EKZ zurückkehren?

Ja, eine Wiederaufnahme der Rücklieferung Ihrer Anlage an EKZ kann zu Beginn jedes Quartals unter Beachtung einer einmonatigen Frist erfolgen. Bitte kündigen Sie die Rücklieferung per E-Mail an produzenten@ekz.ch an.

Der definitive Lieferantenwechsel zur EKZ wird jedoch erst ausgeführt, wenn wir von Ihrem jetzigen Energieabnehmer ein offizielles Schreiben bzw. E-Mail «Einstellen des Datenversands per XXX» erhalten.

Bis dahin können seitens EKZ keine aktiven Tätigkeiten bezüglich Lieferantenwechsel ausgeführt werden.

 

 

Ja, eine Wiederaufnahme der Rücklieferung Ihrer Anlage an EKZ kann zu Beginn jedes Quartals unter Beachtung einer einmonatigen Frist erfolgen. Bitte kündigen Sie die Rücklieferung per E-Mail an produzenten@ekz.ch an.

Der definitive Lieferantenwechsel zur EKZ wird jedoch erst ausgeführt, wenn wir von Ihrem jetzigen Energieabnehmer ein offizielles Schreiben bzw. E-Mail «Einstellen des Datenversands per XXX» erhalten.

Bis dahin können seitens EKZ keine aktiven Tätigkeiten bezüglich Lieferantenwechsel ausgeführt werden.

 

 

HKN-Vergütung

Wer Strom aus erneuerbaren Energien produziert, kann den ökologischen Mehrwert dieser Energie in Form von Herkunftsnachweisen (HKN) an EKZ verkaufen – im Gegenzug gewährt EKZ eine HKN-Vergütung. 

Wer Strom aus erneuerbaren Energien produziert, kann den ökologischen Mehrwert dieser Energie in Form von Herkunftsnachweisen (HKN) an EKZ verkaufen – im Gegenzug gewährt EKZ eine HKN-Vergütung. 

Häufige Fragen zu den Herkunftsnachweisen (HKN)

Was muss ich tun, um die HKN-Vergütung zu erhalten?

Um von der HKN-Vergütung zu profitieren, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Die Produktionsanlage muss im System der Pronovo AG registriert und beglaubigt sein (s. «Wie kann ich meine Anlage beglaubigen lassen?»).

2. Nachdem die Beglaubigung der Produktionsanlage abgeschlossen ist, können Sie im EKZ-Kundenportal myEKZ den Verkauf der HKN an EKZ beantragen. Sie erhalten daraufhin eine E-Mail von Pronovo mit der Information über den vorangelegten HKN-Dauerauftrag an EKZ. Bitte bestätigen Sie diesen Dauerauftrag, indem Sie auf den Aktivierungslink im E-Mail klicken.

Um von der HKN-Vergütung zu profitieren, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Die Produktionsanlage muss im System der Pronovo AG registriert und beglaubigt sein (s. «Wie kann ich meine Anlage beglaubigen lassen?»).

2. Nachdem die Beglaubigung der Produktionsanlage abgeschlossen ist, können Sie im EKZ-Kundenportal myEKZ den Verkauf der HKN an EKZ beantragen. Sie erhalten daraufhin eine E-Mail von Pronovo mit der Information über den vorangelegten HKN-Dauerauftrag an EKZ. Bitte bestätigen Sie diesen Dauerauftrag, indem Sie auf den Aktivierungslink im E-Mail klicken.

Wie kann ich meine Anlage beglaubigen lassen?

Die Beglaubigung Ihrer Anlage können Sie im Kundenportal von Pronovo beauftragen. Eine Beglaubigung muss durch einen akkreditierten Auditor durchgeführt werden. Eine Liste der akkreditierten Auditoren können Sie hier herunterladen.

Die Beglaubigung Ihrer Anlage können Sie im Kundenportal von Pronovo beauftragen. Eine Beglaubigung muss durch einen akkreditierten Auditor durchgeführt werden. Eine Liste der akkreditierten Auditoren können Sie hier herunterladen.

Was sind HKN und wofür werden sie benötigt?

HKN (Herkunftsnachweise) sind digitale Zertifikate, auf denen unter anderem der Zeitpunkt, der Ort und die Art und Weise der Stromerzeugung dokumentiert werden. Pro erzeugte Kilowattstunde wird ein HKN erstellt. Wenn Anlagen aus erneuerbaren Energien Strom erzeugen, dann ist es auf den HKN vermerkt. Stromlieferanten können mit den HKN gegenüber ihren Kundinnen und Kunden die Herkunft des gelieferten Stroms deklarieren. 

HKN (Herkunftsnachweise) sind digitale Zertifikate, auf denen unter anderem der Zeitpunkt, der Ort und die Art und Weise der Stromerzeugung dokumentiert werden. Pro erzeugte Kilowattstunde wird ein HKN erstellt. Wenn Anlagen aus erneuerbaren Energien Strom erzeugen, dann ist es auf den HKN vermerkt. Stromlieferanten können mit den HKN gegenüber ihren Kundinnen und Kunden die Herkunft des gelieferten Stroms deklarieren. 

Ist der Verkauf der HKN an EKZ freiwillig oder obligatorisch?

Der Verkauf der HKN an EKZ ist freiwillig. Wenn die physikalische Stromlieferung an EKZ erfolgt, gewährt EKZ im 2024 und 2025 zur Basisvergütung zusätzlich eine HKN-Vergütung von einheitlich 3 Rp./kWh. 

Der Verkauf der HKN an EKZ ist freiwillig. Wenn die physikalische Stromlieferung an EKZ erfolgt, gewährt EKZ im 2024 und 2025 zur Basisvergütung zusätzlich eine HKN-Vergütung von einheitlich 3 Rp./kWh. 

Kann jeder die HKN an EKZ verkaufen?

EKZ kauft die HKN nur von Produzenten im EKZ-Netzgebiet, deren physikalische Stromlieferung an EKZ erfolgt und deren Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien stammt. Kleinstanlagen unter 2 kWp resp. 2 kVA können nicht ins HKN-System von Pronovo aufgenommen werden, weshalb für diese Anlagen auch keine HKN-Vergütung gewährt wird.

EKZ kauft die HKN nur von Produzenten im EKZ-Netzgebiet, deren physikalische Stromlieferung an EKZ erfolgt und deren Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien stammt. Kleinstanlagen unter 2 kWp resp. 2 kVA können nicht ins HKN-System von Pronovo aufgenommen werden, weshalb für diese Anlagen auch keine HKN-Vergütung gewährt wird.

Wieso ist eine Beglaubigung der Anlagedaten im HKN-System von Pronovo notwendig?

Die Beglaubigung ist notwendig, damit die Herkunft des erzeugten Stroms auf den HKN zertifiziert werden kann. Damit wird sichergestellt, dass nicht z.B. Atomstrom als Solarstrom ausgegeben werden kann.

Die Beglaubigung ist notwendig, damit die Herkunft des erzeugten Stroms auf den HKN zertifiziert werden kann. Damit wird sichergestellt, dass nicht z.B. Atomstrom als Solarstrom ausgegeben werden kann.

Wie lange bin ich an EKZ gebunden bzw. kann ich meine HKN auch einem Drittanbieter verkaufen?

Der Verkauf der HKN an EKZ ist freiwillig und eine Zu- oder Abwahl der HKN-Vergütung ist unter Einhaltung der Eingabefrist per Quartalsanfang (01.01, 01.04, 01.07, 01.10) möglich. Für eine Zu- bzw. Abwahl der HKN-Vergütung muss jeweils zum 15. des Vorvormonats (15.11, 15.02, 15.05, 15.08) der Entscheid über die HKN-Abnahme im Kundenportal myEKZ eingegangen sein. Neben der HKN-Vergütung von EKZ steht es Ihnen frei, Ihre HKN auch anderweitig zu vermarkten. Ein Überblick über mögliche Vermarktungsoptionen bietet die Website Vese.ch

Der Verkauf der HKN an EKZ ist freiwillig und eine Zu- oder Abwahl der HKN-Vergütung ist unter Einhaltung der Eingabefrist per Quartalsanfang (01.01, 01.04, 01.07, 01.10) möglich. Für eine Zu- bzw. Abwahl der HKN-Vergütung muss jeweils zum 15. des Vorvormonats (15.11, 15.02, 15.05, 15.08) der Entscheid über die HKN-Abnahme im Kundenportal myEKZ eingegangen sein. Neben der HKN-Vergütung von EKZ steht es Ihnen frei, Ihre HKN auch anderweitig zu vermarkten. Ein Überblick über mögliche Vermarktungsoptionen bietet die Website Vese.ch

Muss bei einem Betreiberwechsel die Anlage erneut beglaubigt werden?

Eine erneute Beglaubigung ist bei einem Anlagenbetreiberwechsel nicht notwendig. Sie sollten aber Kontakt mit Pronovo aufnehmen, um die Kontaktinformationen zu aktualisieren. Pronovo stellt hierfür das Formular «Anlagenbetreiber / Wechsel der berechtigten Person» zur Verfügung.

 

 

Eine erneute Beglaubigung ist bei einem Anlagenbetreiberwechsel nicht notwendig. Sie sollten aber Kontakt mit Pronovo aufnehmen, um die Kontaktinformationen zu aktualisieren. Pronovo stellt hierfür das Formular «Anlagenbetreiber / Wechsel der berechtigten Person» zur Verfügung.

 

 

Wird die HKN-Vergütung auch rückwirkend ausbezahlt?

HKN, die in einem zurückliegenden Zeitraum generiert wurden, werden von uns nicht vergütet. Eventuell können andere Vermarktungswege hierfür genutzt werden.

HKN, die in einem zurückliegenden Zeitraum generiert wurden, werden von uns nicht vergütet. Eventuell können andere Vermarktungswege hierfür genutzt werden.

Welchen Auftrag hat Pronovo?

Die Pronovo AG ist die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung von Herkunftsnachweisen. Bei dieser Tätigkeit ist sie der Aufsicht des Bundesamtes für Energie (BFE) unterstellt.

Die Pronovo AG ist die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung von Herkunftsnachweisen. Bei dieser Tätigkeit ist sie der Aufsicht des Bundesamtes für Energie (BFE) unterstellt.

Wie erreicht man bei Fragen Pronovo?

Kundendienst Pronovo:
Tel.: 0848 014 014
E-Mail: info@pronovo.ch

Kundendienst Pronovo:
Tel.: 0848 014 014
E-Mail: info@pronovo.ch