Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen - FAQ.

Weshalb eine Kooperation von zwei Energiedienstleistern?

EKZ hat 2011 das Projekt initiiert und SAK ist bereits in der Anfangsphase als Partner dazu gekommen. Eine Kooperation ist sinnvoll, um die Projektentwicklungsrisiken gemeinsam zu tragen und die Stärken beider Unternehmen optimal zu nutzen. EKZ hat viel Erfahrung in der Planung und dem Betrieb von grossen Solaranlagen und SAK ist die lokale Verteilnetzbetreiberin vor Ort.

EKZ hat 2011 das Projekt initiiert und SAK ist bereits in der Anfangsphase als Partner dazu gekommen. Eine Kooperation ist sinnvoll, um die Projektentwicklungsrisiken gemeinsam zu tragen und die Stärken beider Unternehmen optimal zu nutzen. EKZ hat viel Erfahrung in der Planung und dem Betrieb von grossen Solaranlagen und SAK ist die lokale Verteilnetzbetreiberin vor Ort.

Wurde bei der Gemeinde bereits das Baugesuch eingereicht?

Der Prozess des Einreichens des Baugesuches erfolgt in mehreren Schritten. Das Baugesuch ist im März elektronisch eingereicht worden und die Vorprüfung durch den Kanton ist erfolgt. Am 17. Mai 2024 wurde das Baugesuch eingereicht. Das Baugesuch ist vom 9. September bis 8. Oktober 2024 aufgelegt.

Der Prozess des Einreichens des Baugesuches erfolgt in mehreren Schritten. Das Baugesuch ist im März elektronisch eingereicht worden und die Vorprüfung durch den Kanton ist erfolgt. Am 17. Mai 2024 wurde das Baugesuch eingereicht. Das Baugesuch ist vom 9. September bis 8. Oktober 2024 aufgelegt.

Welche Vergütungen wird die Gemeinde nach dem Bau der Solaranlage Felsenstrom erhalten?

Die Entschädigung ist abhängig von der Produktionsleistung der PV Anlage. Das Maximum der Entschädigung für die Gemeinde liegt bei rund CHF 60'000.– pro Jahr, wobei eine jährliche Mindestentschädigung von CHF 15'000.– garantiert ist.

Die Entschädigung ist abhängig von der Produktionsleistung der PV Anlage. Das Maximum der Entschädigung für die Gemeinde liegt bei rund CHF 60'000.– pro Jahr, wobei eine jährliche Mindestentschädigung von CHF 15'000.– garantiert ist.

Ist es für die Realisierung kein Problem, dass der geplante Standort in einem BLN-Gebiet liegt?

Eine Renaturierung des Steinbruchs hat sich als äusserst schwierig herausgestellt. Durch die Solaranalage kann der Steinbruch in eine Nachfolgenutzung für die Gewinnung erneuerbarer Energie überführt werden. Schutzmassnahmen wie zum Beispiel Steinschlagnetzte sind Teil der Planung. Die Umweltschutzorganisationen sind an einen runden Tisch eingeladen worden. Der Stand des Projekts wurde vorgestellt und vor allem die Vorprüfung und das Pflichtenheft für die Umweltuntersuchungen wurden aufgezeigt.

Energiegewinnung, vor allem im grösseren Stil und im Winter, geht nicht ohne gewisse Eingriffe in die Natur (siehe auch Wasser- oder Windkraftwerke). Schlussendlich ist es eine individuelle Abwägung zwischen Nutzinteresse (erneuerbarer Strom) und Schutzinteresse (möglichst intakte Natur). Die Solaranlage wird am Ende ihrer Lebensdauer rückstandsfrei abgebaut. Des Weiteren entstehen während des Betriebs keinerlei CO2-Emissionen, Lärmentwicklung, Feinstaub oder Sondermüll. Nach Ende ihrer Nutzungsdauer können alle Komponenten recycelt werden.

Eine Renaturierung des Steinbruchs hat sich als äusserst schwierig herausgestellt. Durch die Solaranalage kann der Steinbruch in eine Nachfolgenutzung für die Gewinnung erneuerbarer Energie überführt werden. Schutzmassnahmen wie zum Beispiel Steinschlagnetzte sind Teil der Planung. Die Umweltschutzorganisationen sind an einen runden Tisch eingeladen worden. Der Stand des Projekts wurde vorgestellt und vor allem die Vorprüfung und das Pflichtenheft für die Umweltuntersuchungen wurden aufgezeigt.

Energiegewinnung, vor allem im grösseren Stil und im Winter, geht nicht ohne gewisse Eingriffe in die Natur (siehe auch Wasser- oder Windkraftwerke). Schlussendlich ist es eine individuelle Abwägung zwischen Nutzinteresse (erneuerbarer Strom) und Schutzinteresse (möglichst intakte Natur). Die Solaranlage wird am Ende ihrer Lebensdauer rückstandsfrei abgebaut. Des Weiteren entstehen während des Betriebs keinerlei CO2-Emissionen, Lärmentwicklung, Feinstaub oder Sondermüll. Nach Ende ihrer Nutzungsdauer können alle Komponenten recycelt werden.

Das Gebiet der ehemaligen Steinbruchs Schnür ist nicht zugänglich.Wie wird gearbeitet?

Vorwiegend erfolgt der Transport des Materials und der Mitarbeiter per Schiff, wobei ein Helikopter nur für gelegentliche kurze Einsätze im Fels erforderlich ist.

Vorwiegend erfolgt der Transport des Materials und der Mitarbeiter per Schiff, wobei ein Helikopter nur für gelegentliche kurze Einsätze im Fels erforderlich ist.

Wie wird das Bauwerk gegen Steinschlag geschützt?

Es sind Steinschlagschutz-Netze oberhalb der Solaranlage geplant.

Es sind Steinschlagschutz-Netze oberhalb der Solaranlage geplant.

Wie wird das Bauwerk gegen die zum Teil stürmischen Winde geschützt?

Die Auslegung der Trag- und die Seilkonstruktion trägt diesem Umstand Rechnung.

Die Auslegung der Trag- und die Seilkonstruktion trägt diesem Umstand Rechnung.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Zum jetzigen Zeitpunkt rechnen wir mit CHF 30 bis 35 Mio.

Zum jetzigen Zeitpunkt rechnen wir mit CHF 30 bis 35 Mio.

Wie steht es mit einer allfälligen Blendung aus?

Die Auswirkungen wurden in einem Blendanalyse festgehalten: An zehn verschiedenen Standorten wurde untersucht, ob von der Photovoltaik-Anlage Blendung ausgeht. Acht von zehn Standorten wiesen eine unbedenkliche Blenddauer von unter 20 Stunden pro Jahr auf. An zwei Standorten wurde eine geringfügig höhere Blenddauer von max. 21 bzw. 31 Stunden pro Jahr festgestellt - bei absolut wolkenlosem Himmel. Zusätzlich kann festgehalten werden, dass Blendung über eine Distanz von 100 Metern als unproblematisch betrachtet werden kann. Die vorliegenden Distanzen betragen jedoch mindestens 1 900 Meter (beispielsweise in Mühlehorn). Gemäss gängigen Richtlinien ist die zu erwartende Blendung daher als unbedenklich einzustufen, insbesondere aufgrund der grossen Entfernung zur Anlage und der kurzen Dauer möglicher Blendereignisse.

Die Auswirkungen wurden in einem Blendanalyse festgehalten: An zehn verschiedenen Standorten wurde untersucht, ob von der Photovoltaik-Anlage Blendung ausgeht. Acht von zehn Standorten wiesen eine unbedenkliche Blenddauer von unter 20 Stunden pro Jahr auf. An zwei Standorten wurde eine geringfügig höhere Blenddauer von max. 21 bzw. 31 Stunden pro Jahr festgestellt - bei absolut wolkenlosem Himmel. Zusätzlich kann festgehalten werden, dass Blendung über eine Distanz von 100 Metern als unproblematisch betrachtet werden kann. Die vorliegenden Distanzen betragen jedoch mindestens 1 900 Meter (beispielsweise in Mühlehorn). Gemäss gängigen Richtlinien ist die zu erwartende Blendung daher als unbedenklich einzustufen, insbesondere aufgrund der grossen Entfernung zur Anlage und der kurzen Dauer möglicher Blendereignisse.

Wie wird die Solaranlage an das Stromnetz angeschlossen?

Die Anlage wird über unterirdische Kabel und Seekabel an das Netz angeschlossen. Es müssen keine Freileitungen erstellt werden. Die SAK (St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG) betreiben am Walensee das Wasserkraftwerk Muslen. Dadurch können Synergien genutzt werden.

Im Walensee hat es bereits Seekabel für die Erschliessung des Wasserkraftwerkes Muslen und die Erschliessung von Quinten.

 

Die Anlage wird über unterirdische Kabel und Seekabel an das Netz angeschlossen. Es müssen keine Freileitungen erstellt werden. Die SAK (St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG) betreiben am Walensee das Wasserkraftwerk Muslen. Dadurch können Synergien genutzt werden.

Im Walensee hat es bereits Seekabel für die Erschliessung des Wasserkraftwerkes Muslen und die Erschliessung von Quinten.

 

Wie sieht der grobe Terminplan aus?

Der Prozess des Einreichens des Baugesuches erfolgt in mehreren Schritten und ist am Laufen. Nach der Vorprüfung durch den Kanton (seit Mitte März 2024) wurde das Baugesuch am Freitag, 17. Mai 2024 definitiv beim Kanton St. Gallen eingereicht.

Die übrigen Zeitparameter werden politisch gesetzt. Ziel der Investoren ist es, den definitiven Bauentscheid in der zweiten Jahreshälfte 2024 treffen zu können. Aktuell ist das Baugesuch nun vom 9. September bis 8. Oktober 2024 aufgelegt. 

Der Prozess des Einreichens des Baugesuches erfolgt in mehreren Schritten und ist am Laufen. Nach der Vorprüfung durch den Kanton (seit Mitte März 2024) wurde das Baugesuch am Freitag, 17. Mai 2024 definitiv beim Kanton St. Gallen eingereicht.

Die übrigen Zeitparameter werden politisch gesetzt. Ziel der Investoren ist es, den definitiven Bauentscheid in der zweiten Jahreshälfte 2024 treffen zu können. Aktuell ist das Baugesuch nun vom 9. September bis 8. Oktober 2024 aufgelegt.