Wer steht hinter Madrisa Solar AG?
EKZ, Repower und die Gemeinde Klosters halten je einen Drittel an der Solaranlage Madrisa Solar.
Seit wann hat das Projekt eine Baubewilligung?
Im Juni 2023 wurden die Pläne für den Bau von Madrisa Solar bekanntgegeben. Am 22. Oktober 2023 sprach sich die Bevölkerung der Gemeinde Klosters für die geplante Solaranlage und entsprechende finanzielle Beteiligung aus. Im August 2024 erteilte die Bündner Regierung die Baubewilligung. Ende November 2024 entschied die Madrisa Solar AG, die Anlage zu bauen.
Wann startet der Bau von Solar Madrisa und wann wird sie in Betrieb genommen?
Ein erster Teil von mindestens 10% wird im Herbst 2025 in Betrieb genommen. Die vollständige Inbetriebnahme wird Ende 2027 sein.
Wer nimmt den produzierten Strom ab?
EKZ und die Klosters-Madrisa Bergbahnen nehmen den Strom ab. Auf Madrisa wird der Strom direkt vor Ort für den Betrieb der Bergbahnanlagen genutzt. EKZ versorgt die Kundinnen und Kunden im eigenen Versorgungsgebiet mit dem erneuerbaren Schweizer Strom aus der Anlage.
Warum eignet sich dieser Ort für eine alpine Solaranlage?
Die Solartische befinden sich auf über 2000 Meter über Meer oberhalb der Waldgrenze und sind südlich ausgerichtet. Dadurch verspricht die Anlage über das ganze Jahr einen hohen Ertrag. Vor allem auch in den Wintermonaten, wenn Strom dringend benötigt wird, ist mit einem überdurchschnittlich hohen Produktionsertrag zu rechnen. Zudem ist die Anlage gut in die bereits heute durch das Skigebiet Madrisa belastete Landschaft integriert.
Was braucht es für den Netzausbau?
Der erforderliche Netzausbau ist gering. Ein grosser Teil der Netz-Infrastruktur zum Abtransport des Stroms ist schon vorhanden. Die benötigte Netzverstärkung kann über die bestehenden Rohranlagen erstellt werden.
Wie sieht es bezüglich Materialtransport aus?
Die Baustellenlogistik wird nach Rücksprache mit den Bauunternehmern, Gemeinden und anderen Anspruchsgruppen (Kanton, Schlifigenossenschaft, USOs) über die bestehende Zufahrtsstrasse erfolgen. Auf den Bau einer Materialseilbahn wird verzichtet.
Wie hoch ist der Anteil der «Solarexpress»-Förderung an der Investitionssumme von Fr. 70 Mio.?
Das Energiegesetzsieht eine max. Förderung von 60 Prozent der Investitionskosten vor. Alpine Solaranlagen sind von Grund auf aufwändiger und teurer als beispielsweise Solaranlagen auf Dächern oder Freiflächen im Mittelland. Dies liegt daran, dass wir uns in einem exponierten Raum bewegen mit erschwerter Zugänglichkeit und stärkeren Witterungseinflüssen, welchen diese Anlagen standhalten müssen. Die Solarmodule befinden sich immer mindestens drei Meter ab Boden, und sowohl die Unterkonstruktion als auch die PV-Module müssen sehr hohen Drucklasten standhalten können.
Werden im Rahmen des Projekts Madrisa Solar Ersatzmassnahmen umgesetzt?
Ja, für Madrisa Solar werden Ersatzmassnahmen gemäss dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) im Raum Prättigau ergriffen. Solche Massnahmen dienen dem ökologischen Ausgleich und sollen projektbedingte Eingriffe in die Natur kompensieren – etwa durch Aufwertungen von Lebensräumen an anderer Stelle. Mögliche Ersatzmassnahmen sind die Aufwertung von Trockenwiesen von nationaler Bedeutung.