Repower, die Gemeinde Klosters und EKZ halten je einen Drittel an der Solaranlage Madrisa.
Repower, die Gemeinde Klosters und EKZ halten je einen Drittel an der Solaranlage Madrisa.
Repower, die Gemeinde Klosters und EKZ halten je einen Drittel an der Solaranlage Madrisa.
Repower, die Gemeinde Klosters und EKZ halten je einen Drittel an der Solaranlage Madrisa.
EKZ und die Klosters-Madrisa Bergbahnen nehmen den Strom ab. Auf Madrisa wird der Strom direkt vor Ort für den Betrieb der Bergbahnanlagen genutzt. EKZ versorgt mit der restlichen Energie die Kundinnen und Kunden im eigenen Versorgungsgebiet.
EKZ und die Klosters-Madrisa Bergbahnen nehmen den Strom ab. Auf Madrisa wird der Strom direkt vor Ort für den Betrieb der Bergbahnanlagen genutzt. EKZ versorgt mit der restlichen Energie die Kundinnen und Kunden im eigenen Versorgungsgebiet.
Die Lage ist ideal: Da die Anlage über der Waldgrenze liegt und südlich ausgerichtet ist, verspricht sie einen hohen Ertrag, insbesondere im Winter.
Die Lage ist ideal: Da die Anlage über der Waldgrenze liegt und südlich ausgerichtet ist, verspricht sie einen hohen Ertrag, insbesondere im Winter.
Der erforderliche Netzausbau ist gering. Ein grosser Teil der Netz-Infrastruktur zum Abtransport des Stroms ist schon vorhanden. Die benötigte Netzverstärkung kann über die bestehenden Rohranlagen erstellt werden.
Der erforderliche Netzausbau ist gering. Ein grosser Teil der Netz-Infrastruktur zum Abtransport des Stroms ist schon vorhanden. Die benötigte Netzverstärkung kann über die bestehenden Rohranlagen erstellt werden.
Die Baustellenlogistik wird nach Rücksprache mit den Bauunternehmern, Gemeinden und anderen Anspruchsgruppen (Kanton, Schlifigenossenschaft, USOs) über die bestehende Zufahrtsstrasse erfolgen. Auf den Bau einer Materialseilbahn wird verzichtet.
Die Baustellenlogistik wird nach Rücksprache mit den Bauunternehmern, Gemeinden und anderen Anspruchsgruppen (Kanton, Schlifigenossenschaft, USOs) über die bestehende Zufahrtsstrasse erfolgen. Auf den Bau einer Materialseilbahn wird verzichtet.
Die Bauarbeiten an der Anlage starten, sobald der Schnee geschmolzen ist und Arbeiten möglich sind. Ein erster Teil von mindestens 10% wird im Herbst 2025 in Betrieb genommen. Die vollständige Inbetriebnahme wird Ende 2027 sein.
Die Bauarbeiten an der Anlage starten, sobald der Schnee geschmolzen ist und Arbeiten möglich sind. Ein erster Teil von mindestens 10% wird im Herbst 2025 in Betrieb genommen. Die vollständige Inbetriebnahme wird Ende 2027 sein.
Alpine Solaranlagen sind von Grund auf teurer als andere Solaranlagen (Dachgebunden, Freiflächenanlagen in Italien/Spanien). Dies liegt daran, dass wir uns in einem exponierten Raum bewegen, mit viel stärkeren Witterungseinflüssen, welchen diese Anlagen standhalten müssen - hinsichtlich Wind, aber auch vor allem wegen dem Schnee. Die Solarmodule befinden sich immer mindestens drei Meter ab Boden und sowohl die Unterkonstruktion als auch die PV-Module müssen sehr hohen Drucklasten standhalten können.
Alpine Solaranlagen sind von Grund auf teurer als andere Solaranlagen (Dachgebunden, Freiflächenanlagen in Italien/Spanien). Dies liegt daran, dass wir uns in einem exponierten Raum bewegen, mit viel stärkeren Witterungseinflüssen, welchen diese Anlagen standhalten müssen - hinsichtlich Wind, aber auch vor allem wegen dem Schnee. Die Solarmodule befinden sich immer mindestens drei Meter ab Boden und sowohl die Unterkonstruktion als auch die PV-Module müssen sehr hohen Drucklasten standhalten können.
Madrisa Solar AG hat keine Pflicht, eine bestimmte Energiemenge zu liefern. Die beiden Abnehmer (Klosters-Madrisa Bergbahnen und EKZ) übernehmen von Madrisa Solar den Strom, so wie er produziert wird und beschaffen den weiter benötigten anderweitig.
Madrisa Solar AG hat keine Pflicht, eine bestimmte Energiemenge zu liefern. Die beiden Abnehmer (Klosters-Madrisa Bergbahnen und EKZ) übernehmen von Madrisa Solar den Strom, so wie er produziert wird und beschaffen den weiter benötigten anderweitig.
Der Gesetzgeber sieht eine max. Förderung von 60 Prozent der Investitionskosten vor.
Der Gesetzgeber sieht eine max. Förderung von 60 Prozent der Investitionskosten vor.