Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung seitens EKZ per Einzelrechnung. Das heisst, EKZ rechnet jede Kundin und jeden Kunden wie vor der Teilnahme an der LEG einzeln ab.
Auf der Rechnung aufgeführt sind:
- Die Strommenge, die von EKZ bezogen wurde. Dieser Betrag besteht aus Energiekosten, Netznutzungstarif, Abgaben und dem Messtarif für den individuellen Zähler des Kunden.
- Der Netznutzungstarif mit LEG-Abschlag für die Menge an Strom, der aus der LEG bezogen wurde.
Alternativ kann die LEG-Vertreterin oder der LEG-Vertreter von EKZ eine Sammelrechnung verlangen.
Damit erhält die Vertreterin oder der Vertreter alle Rechnungen der LEG-Teilnehmenden. Dies ermöglicht es, von der Standard-Abrechnung abzuweichen. Die LEG-Vertreterin oder der LEG-Vertreter muss allerdings dafür sorgen, dass alle Rechnungen bezahlt werden.
Wichtig: In beiden Varianten rechnen Sie als LEG-Vertreterin oder LEG-Vertreter den in der LEG ausgetauschten Strom mit den Teilnehmenden eigenständig ab.
Die Verbrauchs- und Produktionsdaten hierzu erhalten Sie von EKZ. Berücksichtigen Sie auf der internen Rechnung allfällige Abrechnungs- und Dienstleistungskosten sowie den Messtarif für den virtuellen Messpunkt der LEG.
Bitte beachten Sie: Die Datenaufbereitung für die LEG-Abrechnung ist komplex. Eventuell lohnt es sich, mit der Abrechnung des LEG-intern ausgetauschten Stroms einen externen Dienstleister zu beauftragen.